XRechnung Neues E-Rechnungsformat für B2G-Geschäfte

Vor einigen Wochen ist die die Übergangsfrist für die Einführung der EU-Richtlinie 2014/55/EU ausgelaufen. Durch die Vorschrift wird die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen EU-weit vereinheitlicht. Ziel ist, das Erstellen, Übermitteln und Verarbeiten maschinenlesbarer Rechnungen zwischen Unternehmen und Behörden technologie- und plattformübergreifend zu automatisieren.
In Deutschland wurde die EU-Vorschrift durch die „E-Rechnungs-Verordnung“ des Bundes umgesetzt. Hier die wichtigsten Termine und Meilensteine der „E-Rech-VO“:
- Seit November 2018 müssen die obersten Bundesbehörden und Verfassungsorgane E-Rechnungen entgegennehmen. Auch in einzelnen Bundesländern (z. B. Bremen) gilt bereits jetzt die Pflicht zur Entgegennahme elektronischer Rechnungsübermittlung.
- Ab November 2019 müssen grundsätzlich alle öffentlichen Auftraggeber E-Rechnungen entgegennehmen.
- Im April 2020 endet die Umsetzungsfrist der Rechnungsverordnung für die Bundesländer: Spätestens dann müssen auch Landes- und Kommunalbehörden E-Rechnungen entgegennehmen.
- Ab November 2020 schließlich müssen Rechnungen an öffentliche Auftraggeber grundsätzlich im elektronischen XRechnungs-Format übermittelt werden.
Technisch setzt die deutsche E-Rechnungs-Verordnung auf das X-Rechnungs-Format, das wiederum auf strukturierten, textbasierten XML-Datensätze beruht. Es darf aber auch ein anderer Datenaustauschstandard verwendet werden, sofern er den Anforderungen der EU-Richtlinie entspricht. Das gilt zum Beispiel für das hybride ZUGFeRD-Format, das neben den strukturierten XML-Daten auch eine bildhafte (PDF-)Darstellung der Rechnung enthält. Reine Rechnungs-Bilddateien erfüllen die Vorschriften dagegen nicht.
Bitte beachten Sie: Bei Geschäften mit Verbrauchern und Unternehmen bleiben Papierrechnungen und klassische PDF-Rechnungen auch in Zukunft zulässig. Kurz- und mittelfristig ändert sich durch die E-Rechnungs-Verordnung an der Rechnungsstellung für die meisten Selbstständigen und Unternehmer daher nichts. Steuerlich entfaltet die EU-Richtlinie ohnehin noch keine Wirkung, da sie dem EU-Vergaberecht entstammt. Perspektivisch bedeutsam ist die Vorschrift nur, weil die darin geregelte elektronische Rechnungsstellung im B2G-Geschäft „auch für die Verwendung im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen geeignet sein“ muss.
Sofern Sie nicht für öffentliche Auftraggeber arbeiten, spielen XRechnungen für Sie in den nächsten Jahren noch keine Rolle. Ungeachtet dessen wird orgaMAX den neuen Rechnungs-Standard voraussichtlich bereits ab dem kommenden Jahr unterstützen.