Newsletter Februar 2016 Von Beratungsbeihilfen, Mahnmärchen & PDF-Plaudereien

Liebe Leserinnen und Leser,
das Gründercoaching ist tot – es lebe die „Förderung unternehmerischen Know-hows“. Wenn Sie sich in den nächsten Monaten beraten lassen, sollten Sie die neuen Beratungs- und Coachingbeihilfen nicht verschenken. Ebenfalls nichts zu verschenken haben Rechnungsaussteller: Wir räumen mit einigen weitverbreiteten Mahnmärchen auf. Außerdem zeigen wir, worauf es bei elektronischen Rechnungen ankommt und wie Sie Ihren PDF-Ausgangsrechnungen „sprechende“ Namen geben.
Sonnige Grüße aus Detmold
Alina Prigge und das orgaMAX Redaktionsteam
Die Themen im Überblick

Bis zu 80% Zuschuss: Attraktive Beratungsbeihilfen und Coachingförderung
Unternehmensberater haben keinen guten Ruf. Trotzdem zeigt die Erfahrung: Wer sich von kompetenten Fachleuten unterstützen lässt, ist schneller erfolgreich und scheitert seltener als Eigenbrötler, die sich alleine durchschlagen. Deshalb zahlt der Staat Selbstständigen und Unternehmern auf Antrag zum Teil großzügige Zuschüsse zu Beraterhonoraren.

Partnerporträt: Bernd Voß (hofmax.de)
Wir interessieren uns für die Menschen hinter den Geschäftsprozessen und vor der Bürosoftware: Bei Seminaren, in Beratungen und auf Messen lernen wir viele engagierte Freiberufler und Gewerbetreibende kennen. Einige dieser orgaMAX Anwender stellen wir Ihnen in loser Folge vor. Heute: Bernd Voß (E-Commerce-Manager bei Hofmax.de).

Business-Basics: Die Mahnung, das unbekannte Wesen
Zu den guten Gepflogenheiten im Geschäftsleben gehört es, Kunden in verbindlicher Form auf unbezahlte Rechnungen hinzuweisen. Niemand verlangt von Ihnen aber, säumigen Zahlern erst eine freundliche „Zahlungserinnerung“ und dann ganz geduldig drei Mahnungen zu schreiben, die erst nach und nach im Ton fordernder werden dürfen.

Praxistipp: „Sprechende“ PDF-Dateinamen beim Rechnungsversand
Immer mehr Freiberufler und Unternehmen nutzen die kostengünstige Möglichkeit, Angebote, Rechnungen, Aufträge und andere Geschäftskorrespondenz elektronisch an Kunden und Interessenten zu schicken. Meistens erfolgt der Versand im PDF-Format per E-Mail, gelegentlich auch per Download-Link oder via Online-Poststelle.

Lektüre-Tipp: Elektronische Rechnungsabwicklung
Apropos PDF-Export und Rechnungsversand: Der Gesetzgeber hat die Hürden für die elektronische Rechnungsstellung in den letzten Jahren spürbar gesenkt. Die bis dahin geltende Signaturpflicht wurde abgeschafft. Kein Wunder, dass die Zahl der per E-Mail verschickten oder als Download bereitgestellten elektronischen Rechnungen gestiegen ist. Schließlich ist das Sparpotenzial des elektronischen Rechnungsversands beträchtlich.