Freestyle EÜR Es heißt Abschied nehmen

Ab der Einkommensteuererklärung für 2017 müssen alle Selbstständigen und Unternehmer ihren Gewinn auf Grundlage der amtlichen „Anlage EÜR“ ermitteln und das Ergebnis auf elektronischem Weg ans Finanzamt übermitteln. Bislang durften Selbstständige und Kleingewerbetreibende mit Betriebseinnahmen unter 17.500 Euro ihre EÜR nach eigenem Vorstellungen vornehmen und in Papierform ans Finanzamt schicken. 

 

Die Vereinfachung für kleine Unternehmen wurde nun endgültig abgeschafft. Darauf hat das Bundesfinanzministerium bei der Vorstellung des EÜR-Formulars für das Jahr 2017 ausdrücklich hingewiesen. Ausnahmen von der Pflicht zur „elektronischen Übermittlung nach amtlichem Datensatz“ sind gemäß § 150 Abs. 8 Abgabenordnung künftig nur noch in seltenen Härtefällen möglich.

Die elektronische EÜR-Datenübertragung muss zudem in „authentifizierter Form“ erfolgen. Für umsatzsteuerpflichtige Selbstständige und Unternehmer ist das zum Glück kein Neuland: Die dafür erforderliche elektronische Steuersignatur (in Form der Elster-„Zertifikatsdatei“ oder der Elster-„SmartApp“) nutzen Sie ja bereits für Ihre Umsatzsteuervoranmeldungen. 

Alle anderen betroffenen Steuerpflichtigen, die von der Neuregelung betroffen sind, haben die Wahl:

  • Entweder Sie überlassen die Gewinnermittlung und Datenübertragung komplett Ihrem Steuerberater.
  • Oder Sie beschaffen sich möglichst bald eine elektronische Steuersignatur und machen sich mit den „Steuer-Auswertungen“ von orgaMAX vertraut.

Wie die Beschaffung der Elster-Steuersignatur vonstattengeht und was dabei zu beachten ist, erklären wir in einer der nächsten Newsletter-Ausgaben.

Die orgaMAX-EÜR

Die eigenhändige Gewinnermittlung auf dem amtlichen EÜR-Formular ist mit orgaMAX zum Glück keine große Hürde. Im Arbeitsbereich „Finanzen > Steuer-Auswertungen“ finden Sie bei Bedarf alle Funktionen, die für eine finanzamts-kompatible Einnahmenüberschussrechnung und die anschließende Datenübertragung erforderlich sind:

 

Praxistipp: Sofern Sie Ihre Zahlungsvorgänge im laufenden Betrieb den passenden Steuerkategorien und Umsatzsteuersätzen zuordnen, füllt das Programm die Steuerformulare automatisch korrekt aus:

Selbst die Abschreibungen und die privaten Nutzungsanteile können dabei berücksichtigt werden. Sämtliche Steuer-Auswertungen übermitteln Sie direkt über die amtliche Elster-Schnittstelle auf elektronischem Weg ans Finanzamt – inklusive Authentifizierung per digitaler Steuersignatur.

Und gleich noch drei Tipps hinterher:

  • Wenn Sie mit einem Steuerberater zusammenarbeiten, ist der „Elektronische Pendelordner“ eine große Hilfe. Den finden Sie ebenfalls im Arbeitsbereich „Finanzen > Steuer-Auswertungen“.
  • Sollte Ihr Berater auf die Nutzung der DATEV-Schnittstelle bestehen, schließt das orgaMAX-Zusatzmodul „FiBu PRO“ (ehemals FiBu-Export) die Kommunikations-Lücke.

 

  • Ausführlichere Informationen zu den orgaMAX-Steuerauswertungen können Sie im PDF-Handbuch ab Seite 694 nachlesen. Das Handbuch rufen Sie per Mausklick auf den Menüpunkt „Hilfe > PDF-Handbuch öffnen“ auf. Dort finden Sie auch die Kontexthilfe „Erste Hilfe: Steuern & Buchführung“.