Steuerfreie Gehaltszulagen Attraktive Anreize für Mitarbeiter

Eine klassische Gehaltserhöhung um 100 Euro schlägt aufgrund des zusätzlichen Arbeitgeberanteils mit mindestens 120 Euro zu Buche. Nach Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen landen davon aber unter Umständen weniger als 50 Euro auf dem Konto des Mitarbeiters!
Kein Wunder also, dass Lohnerhöhungen erfahrungsgemäß nach spätestens drei Monaten in Vergessenheit geraten. Zum Glück können Arbeitgeber mit etwas Fantasie und Gestaltungswillen viel mehr Freude bei ihren Mitarbeitern auslösen. Und das bei gleichem oder sogar geringerem finanziellen Aufwand.
Steuer- und sozialversicherungsfrei sind beispielsweise folgende Anreize für Arbeitnehmer:
- Zuschüsse zu Kindergartenkosten für nicht schulpflichtige Kinder – sofern sie zusätzlich zum Gehalt gezahlt werden.
- Überlassung von PCs, Notebooks, Tablets oder Smartphones aus dem Betriebsvermögen.
- Jobtickets und Zuschüsse zur Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (z. B. Monatskarten): ÖPNV-Zuschüsse werden ab 2019 nicht mehr auf die steuerfreie Sachbezugs-Obergrenze von 44 Euro pro Mitarbeiter und Monat angerechnet. Damit soll die umweltfreundliche Mobilität gefördert werden. Voraussetzung für die Steuerfreiheit allerdings auch bei Jobtickets, dass sie zusätzlich zum Gehalt gestellt werden. Gehaltsumwandlungen werden nicht steuerlich begünstigt.
- Das gilt auch für die Bereitstellung betrieblicher Dienstfahrräder und Pedelecs (solange die Elektro-Fahrräder ohne Tretunterstützung nicht schneller als 25 km/h fahren): Auch hier ist der geldwerte Vorteil der Privatnutzung nicht mehr steuerpflichtig.
- Sachbezüge, zum Beispiel in Form von Tank- und Einkaufsgutscheinen im Wert von insgesamt bis zu 44 Euro pro Mitarbeiter und Monat.
- Wichtig: Beim Sachbezugs-Limit handelt es sich um eine Freigrenze. Bei Überschreitung muss der Wert der gesamten Sachzuwendung versteuert werden.
- Aufmerksamkeiten (= Sachzuwendungen wie Bücher, CDs, Wein oder Blumen) im Wert von jeweils bis zu 60 Euro bei persönlichen Anlässen (z. B. runde Geburtstage, Hochzeiten, Geburten oder Jubiläen).
- Individuelle Zuschüsse zur Gesundheitsförderung von bis zu 500 Euro pro Jahr und Mitarbeiter (z. B. Rücken- und Entspannungskurse).
- Kostenübernahmen bei Fortbildungen, die in betrieblichem Interesse sind. Als Fortbildungskosten gelten nicht nur Seminar- und Prüfungsgebühren, sondern auch Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwand und Übernachtungskosten sowie Ausgaben für Fachliteratur.
- Organisation von Betriebsveranstaltungen wie Ausflüge, gemeinsame Veranstaltungsbesuche, Weihnachtsfeiern, Sommerfeste etc. im Wert von bis zu 110 Euro pro Mitarbeiter und Veranstaltung.
Wichtig: Auch Mini-Jobber dürfen in den Genuss solcher Anreize kommen. Damit lässt sich nicht nur die 450-Euro-Obergrenze ausweiten. Angesichts des geringen Grundgehalts sind alternative Gehaltsbestandteile für geringfügig Beschäftigte sogar ganz besonders attraktiv.
Bitte beachten Sie: Die genannten Incentives sind nur als Anregung gedacht. Welche Entlohnungs-Instrumente am besten zu Ihrem Unternehmen und Ihrer Belegschaft passen, besprechen Sie am besten mit Ihrem Steuerberater.