Newsletter Januar 2015 Branchen-Knowhow – Fördermittel – Softwaretipps

Liebe Leserinnen und Leser,
viele der Neuerungen von orgaMAX 15 gehen auf Wünsche und Anregungen der Anwender zurück: vielen Dank dafür! Eine davon ist der automatisierte Ausweis von Lohnanteilen auf Rechnungen von Handwerkern und haushaltsnahen Dienstleistern. Wir zeigen, wie’s geht. Einen interessanten Einblick in das Branchen-Knowhow und die Rechenlogik von Finanzamtsprüfern bietet die regelmäßig aktualisierte amtliche „Richtsatzsammlung“.
Einen gelungenen Start ins neue Jahr wünscht
Nils Knop und das ganze orgaMAX-Team
PS: Haben Sie schon einen Blick auf die zahlreichen Highlights der orgaMAX-Jahresversion 2015 geworfen? Nicht? Dann wird’s aber höchste Zeit! :)
Die Themen im Überblick

Beratungsförderung: „Gründer“-Coaching bis 30. April 2015 verlängert
Wer sich von kompetenten Fachleuten unterstützen lässt, ist erfolgreicher und scheitert seltener. Deshalb zahlt der Staat Selbstständigen und Unternehmern sogar Zuschüsse zu den Honoraren qualifizierter Berater.

Richtsatzsammlung: Branchen-Knowhow und Rechenlogik des Finanzamts
Alle Jahre wieder veröffentlicht das Bundesfinanzministerium eine Richtsatzsammlung (PDF, 382 KB) mit typischen Umsatz-, Material- und Gewinnkennzahlen zahlreicher Wirtschaftszweige. Kürzlich ist die Ausgabe 2014 (für das Steuerjahr 2013) erschienen.

Preiserhöhung beim Standardbrief-Porto: Was tun?
„Mühsam ernährt sich das Eichhörnchen? Von wegen: Bereits das dritte Jahr in Folge hat die Post das Briefporto erhöht! Seit Jahresbeginn müssen Standardbriefe (bis 20 Gramm) mit 62 Cent frankiert werden.

Muster-Textbaustein: Rechnungs-Aufbewahrungspflicht von Privatkunden
Laut Umsatzsteuergesetz gilt die Pflicht, Rechnungen auszustellen, grundsätzlich nur gegenüber Geschäftskunden. Obligatorische Rechnungen an Privatleute sind gemäß § 14 Abs. 2 Satz 1 UStG nur in folgendem Sonderfall vorgeschrieben ...

Praxistipp: Lohnanteile in Rechnungen ausweisen
Der Gesetzgeber gewährt Steuerpflichtigen attraktive Steuervergünstigungen beim Nachweis von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen sowie anderen „haushaltsnahen“ Dienstleistungen.