
Lohnanteile in Rechnungen ausweisen orgaMAX Praxistipp
Der Gesetzgeber gewährt Steuerpflichtigen attraktive Steuervergünstigungen beim Nachweis von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen sowie anderen „haushaltsnahen“ Dienstleistungen. Vor allem Handwerker nutzen diese Steuervergünstigungen häufig als Marketing-Argument. Grundlage der Steuerermäßigung ist dabei allerdings nicht der gesamte Rechnungsbetrag, sondern nur der darin enthaltene Lohnanteil.
Mit orgaMAX 15 lassen sich Lohnanteile von Rechnungspositionen ganz bequem dokumentieren. Damit das Programm die Arbeitskosten automatisch in Euro und Cent auf der Rechnung ausweisen kann, gehen Sie wie folgt vor:
- Öffnen Sie unter „Stammdaten > Artikel“ einen Artikel mit Lohnanteil und
- wechseln Sie zur Registerkarte „Preise“.
- Dort finden Sie neuerdings in sämtlichen „Preislisten“ die Spalte „Lohnanteil“:
Bitte beachten Sie: Da die Steuerermäßigung nur Privatleuten zusteht, wird der Lohnanteil als Bruttowert angegeben. Bei reinen Arbeitslöhnen entspricht der Lohnanteil daher in aller Regel dem Brutto-Verkaufspreis.
Wichtig: Falls Sie Ihren Personalaufwand nicht in Form von Arbeitsstunden, sondern projekt-, leistungs- oder stückbezogen abrechnen, können Sie dem dazugehörigen Artikel selbstverständlich auch einen niedrigeren (Brutto-)Lohnanteil zuordnen:
Angenommen, Sie verkaufen die „Lieferung, Installation, Einrichtung und Überprüfung Erdwärmepumpe Sumsang 1147-X13“ zum Komplettpaket-Bruttopreis von 17.850 Euro (15.000 Euro plus 19 % MWSt.). Der kalkulierte Lohnanteil beträgt im Beispiel 25 % (25% von 17.850 Euro = 4.462,50 Euro). Dann sähe die Preisangabe im Artikelstamm so aus:
Damit der definierte Lohnanteil später auf der Rechnung erscheint, fügen Sie anschließend eine Lohnanteil-Textvariable in Ihr Standard-Rechnungsdokument ein. Dazu …
- wählen Sie unter „Stammdaten > Textbausteine u. Vorlagen“ im Bereich „Rechnungen“ Ihre Standard-Rechnungsvorlage aus,
- stellen den Cursor an die Stelle, an der der Lohnanteil ausgewiesen werden soll (z. B. im Bereich „Schlußtext“),
- klicken im Auswahldialog "Variable einfügen“ auf die Variable „Lohnanteil ausweisen“ und dann auf „F11 OK“:
Beim Verkauf des exemplarischen Komplettpakets erscheint der Lohnanteil dann folgendermaßen auf der Rechnung:
Hintergrund:
Als Lohnanteil werden nicht nur Arbeitslöhne von Meistern, Gesellen, Auszubildenden und Hilfskräften anerkannt: Auch Fahrtkosten und Maschinenmieten gehören dazu – nicht jedoch reine Materialkosten. Falls Sie auf Ihren Rechnungen künftig automatisch ermittelte Lohnanteile ausweisen wollen, sollten Sie daher daran denken, nicht nur den Arbeitslohn- und Fahrtkosten-Artikeln Lohnanteile zuzuordnen, sondern auch den Maschinenmieten und ähnlichen Positionsarten. Welche Rechnungspositionen aus Sicht des Gesetzgebers Lohnanteile enthalten (dürfen) und was Sie sonst noch tun können, um Ihren Kunden die Steuerermäßigungen zu sichern, erfahren Sie beim Steuerberater, der IHK bzw. Handwerkskammer oder bei Ihrem Berufs- oder Branchenverband.
Und gleich noch ein Tipp hinterher: Unser Schulungs-Chef Philipp Rummel zeigt in einem aktuellen Demo-Video Schritt für Schritt, wie Sie in orgaMAX Lohnanteile definieren und dafür sorgen, dass sie auf Rechnungen ausgegeben werden. Im selben Youtube-Channel finden Sie übrigens auch eine Menge weiterer informativer und nützlicher Screencast-Demos.