Richtsatzsammlung Branchen-Knowhow und Rechenlogik des Finanzamts

Alle Jahre wieder veröffentlicht das Bundesfinanzministerium eine Richtsatzsammlung (PDF, 382 KB) mit typischen Umsatz-, Material- und Gewinnkennzahlen zahlreicher Wirtschaftszweige. Kürzlich ist die Ausgabe 2014 (für das Steuerjahr 2013) erschienen. Darin enthalten sind Richtwerte für rund 70 Branchen, deren Kennzahlen zudem nach Betriebsgrößen unterschieden werden. Auf Grundlage dieser Erfahrungswerte können Betriebsprüfer und andere Finanzbeamte Unternehmenabschlüsse auf Plausibilität prüfen oder bei fehlenden Aufzeichnungen die Besteuerungsgrundlagen schätzen.
Bitte beachten Sie: Für Freiberufler und ähnliche selbstständige Dienstleister gibt es keine amtlichen Richtsätze. Nach Auffassung der Finanzbehörden weichen die wirtschaftlichen Verhältnisse freiberuflicher Betriebe zu stark voneinander ab.
Ausgehend von den Umsatzerlösen finden Handels-, Handwerks- und gewerbliche Mischbetriebe in der Richtsatzsammlung Erfahrungswerte der Finanzämter über durchschnittliche Rohgewinne:
- Liegen die Gewinn-Kennzahlen eines Unternehmens im Verhältnis zum Umsatz erkennbar unter dem Richtwert vergleichbar großer Betriebe desselben Wirtschaftszweigs, schrillen die Alarmglocken.
- Zudem lassen die Kennzahlen Rückschlüsse auf das Verhältnis von Materialeinsatz und Gewinnen zu: Weichen die Werte eines Betriebs im Einzelfall signifikant von denen des Branchendurchschnitts ab, werden Prüfer ebenfalls hellhörig.
Beispiel: Für Imbissbetriebe haben die Finanzämter im Branchenschnitt einen Rohgewinnaufschlag von 213 % ermittelt. Mit anderen Worten: Wenn der Betreiber einer typischen Imbissbude Ausgaben für Waren und Material in Höhe von 12.500 Euro geltend macht, erwarten die Prüfer einen Rohgewinn von rund 40.000 Euro (=12.500 + (12.500 x 213 / 100)). Wichtig: Die Richtsätze des Fiskus sind nur Anhaltspunkte. Im Einzelfall kann es gute und nachvollziehbare Gründe für Abweichungen geben. Selbstständige und Unternehmer sollten sich aber über mögliche Diskrepanzen im Klaren und auf entsprechende Nachfragen vorbereitet sein. Tipp: Neben den eigentlichen Kennzahlen enthält die Richtsatzsammlung …
- Informationen über den Aufbau der Richtsätze,
- die Ermittlung „normalisierter“ Berechnungsgrundlagen (z. B. die Abgrenzung des „wirtschaftlichen Umsatzes“ von untypischen Betriebseinnahmen) sowie
- die entsprechende Bereinigung der Ausgaben für Waren und Material, Löhne und Gehälter sowie anderer Aufwendungen.
Falls sich Ihnen die Bedeutung einzelner Richtsätze nicht erschließt oder der Zusammenhang zu eigenen Kennzahlen nicht klar ist (z. B. den „Rohgewinn“-Auswertungen von orgaMAX oder den Zahlen Ihrer betriebswirtschaftlichen Auswertung, BWA), sprechen Sie am besten mit Ihrem Steuerberater.