Business-Basics Angebote schreiben

Sie nutzen orgaMAX bislang vorwiegend als Rechnungssoftware? Dann werfen Sie bei Gelegenheit doch einfach einmal einen Blick in den Arbeitsbereich „Verkauf > Angebote”. Mithilfe der praktischen Angebotsvorlagen schreiben Sie im Handumdrehen optisch ansprechende, werblich überzeugende und vor allem rechtlich unmissverständliche Angebote!
Die benötigten Kunden- und Artikelinformationen sowie Ihre Zahlungs- und Lieferbedingungen übernehmen Sie wie gewohnt per Mausklick aus Ihren Stammdaten.
Praxistipp: Mit den flexiblen „Positionsarten“ bieten Sie bei Bedarf Alternativpositionen und Zusatzleistungen an. Besonders nützlich: Nachdem Sie den Auftrag bekommen und erledigt haben, wandeln Sie Ihr Angebot blitzschnell in eine Rechnung um. Falls Sie mit Ihrem Kunden zwischenzeitlich abweichende Konditionen ausgehandelt haben, wandeln Sie die Rechnung einfach mit ein paar Mausklicks entsprechend ab.
Angebote als Multifunktions-Tools!
Ein professionelles Angebot ist nicht nur dann sinnvoll, wenn Ihr Kunde auf einer schriftlichen Offerte besteht: Ein Angebot ...
- können Sie als „schriftliches Verkaufsgespräch“ einsetzen und dadurch mehr Aufträge an Land ziehen als durch informelle mündliche oder telefonische Absprachen,
- zwingt Sie, den Auftrag gründlich zu durchdenken,
- hilft Ihnen, den Nutzen passender Produkte und Dienstleistungen im konkreten Anwendungskontext des Kunden zu erläutern,
- ermöglicht Ihnen, Vertrauen zu schaffen, Kundenorientierung zu demonstrieren und Zusatzaufträge zu generieren,
- schafft eine günstige Verhandlungsbasis (weil Sie selbst die vertraglichen Rahmenbedingungen vorgeben) und
- sichert die Beweislage: Auf diese Weise vermeiden Sie spätere Missverständnisse und Unstimmigkeiten über den Auftragsumfang, die Liefer-, Zahlungs- und sonstigen Konditionen.
Außerdem können Sie Ihren potenziellen Vertragspartnern von vornherein durch „Freizeichnungsklauseln“ unmissverständlich mitteilen, dass Sie sich nur bedingt, nur befristet – oder gar nicht an Ihr Angebot gebunden fühlen. Mit kaufmännischen Fachbegriffen wie „freibleibend“ oder „unverbindlich“ sorgen Sie dafür, dass Sie im rechtlichen Sinne noch gar kein Angebot abgeben, sondern Ihre Waren und Dienstleistungen lediglich „anpreisen“.
Sie können Ihre Angebote aber zum Beispiel auch ...
- zeitlich befristen („Dieses Angebot gilt bis zum …“),
- unter Preisvorbehalt stellen („Preis freibleibend“ oder „Preisänderungen vorbehalten“) und
- unter Mengenvorbehalt stellen („Lieferung vorbehalten“ oder „Lieferung solange der Vorrat reicht“).
Das gehört auf ein Angebot
Anders als bei Rechnungen gibt es keine gesetzlichen Angebots-Pflichtbestandteile. Sieht man einmal ab von Lieferterminen, Freizeichnungsklauseln und anderen Informationen zur Vertragsanbahnung, enthält ein Angebot grundsätzlich jedoch dieselben Angaben wie die spätere Rechnung. Wenn Sie Ihre Angebote mit orgaMAX schreiben, sieht das zum Beispiel so aus:

- Angebots-Absender und Kontaktdaten,
- eindeutiger Adressat (nur der darf deine Angebotskonditionen in Anspruch nehmen!)
- Angebotsdatum,
- Angebotsnummer,
- Art, Bezeichnung, Qualität und Preis der Ware bzw. Art, Umfang und Vergütung der Dienstleistung oder des Werks,
- bei Versandgeschäften Kosten der Verpackung, Versicherung, des Transports,
- Liefertermin und Zahlungsbedingungen,
- zeitliche, mengenmäßige und sonstige Begrenzungen der Angebotsgültigkeit durch Freizeichnungsklauseln sowie
- Steuernummer und / oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.