Geschäftsbezeichnung Ihr guter Name im Geschäftsleben

Eine richtige "Firma" führen nur Kaufleute. Denn die Firma ist laut § 17 Handelsgesetzbuch (HGB) nichts anderes als der "Name, unter dem er (der Kaufmann) seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt." Wer nicht ins Handelsregister eingetragen ist, hat oder führt daher auch keine Firma. Keine Sorge: Das ist weder ein Mangel noch sind damit Nachteile verbunden. Im Gegenteil: Mit dem Kaufmanns-Status gehen eine Menge Pflichten einher, die das Geschäftsleben komplizierter, aufwendiger und gefährlicher machen. Nicht-Kaufleute müssen im Geschäftsleben mit ihrem bürgerlichen Namen geradestehen. Seitdem der § 15b Gewerbeordnung abgeschafft wurde, existiert zwar kein spezielles Namensrecht für Kleinunternehmen und andere Nicht-Kaufleute mehr. Mit der "Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer" (DL-InfoV) ist vor fünf Jahren jedoch eine Informationsverordnung erschienen, mit der die EU-weiten Vorgaben der Dienstleistungsrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt wurden. Demnach sind Sie gut beraten, auf Geschäftsbriefen und in E-Mails, die an einen bestimmten Empfänger gerichtet sind, zumindest ...
- Ihren Familiennamen,
- einen ausgeschriebenen Vornamen und
- Ihre ladungsfähige Anschrift ...
anzugeben.
Nun ist die Namensfrage alles andere als bloß eine ärgerliche Formalie: Wer keine Firma hat, möchte schließlich trotzdem eine klangvolle und werbewirksame Geschäftsbezeichnung haben. Schließlich können Kunden und Interessenten damit oft mehr anfangen als mit dem schlichten Vor- und Zunamen eines Anbieters.
Die gute Nachricht: "Schmückendes Beiwerk" ist durchaus erlaubt. Denn die Kleingewerbetreibende Martha Mustermann darf zusätzlich zu ihrem bürgerlichen Namen ganz legal eine "Geschäfts- oder Etablissementbezeichnung" verwenden, die Hinweise auf ihr Geschäftsfeld gibt ("Foto- und Bilderstübchen Martha Mustermann"). Selbst Abkürzungen und Wortschöpfungen wie "FoBiStu Martha Mustermann" oder "FBS Martha Mustermann" sind grundsätzlich zulässig. Weitere Grundlagen-Informationen über Rechtsformen und geschäftliche Namensfragen finden Sie in Heft 11 der BMWi-GründerZeiten.