Newsletter Juli 2017 Amtliche Kontenspionage, Gründer-News und Steuerberater-Kooperationen

Liebe Leserinnen und Leser,
immer mehr staatliche Behörden dürfen Finanzdaten der Bürger heimlich ausspionieren – und sie machen davon ausgiebig Gebrauch. Wir erläutern die Ursprünge und Entwicklung des geheimen Kontenabrufverfahrens. Außerdem stellen wir die neue bundesweite Unternehmerbescheinigung und die FiBu-Schnittstelle vor – und geben wieder eine Menge praktischer Tipps für Gründer, orgaMAX-Insider und alle, die’s werden wollen!
Einen ebenso sonnigen wie erfolgreichen Sommer wünschen
Alina Tewes & das orgaMAX Redaktionsteam
Die Themen im Überblick

Neu: Bundesweite „Unternehmerbescheinigung“
Wer Geschäfte im Ausland oder mit ausländischen Unternehmen macht, muss seine Unternehmereigenschaft nachweisen können. Die UStIdNr. ist hauptsächlich für grenzüberschreitende Geschäfte innerhalb der Europäischen Union gedacht. Wenn es zum Beispiel um die Erstattung von Vorsteuerbeträgen geht, verlangen die Finanzbehörden in „Drittstaaten“ (= Nicht-EU-Ausland) vielfach die Vorlage einer expliziten Unternehmerbescheinigung.

Big Brother reloaded: Staatlicher „Kontenabruf“ bei Geldinstituten
Seit über 15 Jahren ist jedes Geldinstitut hierzulande verpflichtet, eine separate Datei mit Informationen über ihre Kunden und deren Konto-Stammdaten zu führen – und laufend zu aktualisieren. Auf diese Dateien dürfen die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und das Bundeszentralamt für Steuern in einem automatisierten Verfahren zugreifen, ohne dass das betreffende Geldinstitut oder dessen Kunden über den Datenabruf vorab oder im Nachhinein unterrichtet werden müssen.

Gründer-News: Willkommen im orgaMAX-Club
orgaMAX ist die All-in-one Lösung für Gründer – Kein Wunder also, dass wir unter den Leserinnen und Lesern des Newsletters regelmäßig Gründer und Jungunternehmer begrüßen. Anlass genug, das auch einmal ausdrücklich zu tun: Herzlich willkommen! Hier gleich ein paar Tipps und Hinweise für Jung- und Nachwuchsunternehmer.

Modul FiBu PRO: Steuerberater-Kooperation per Knopfdruck
Die meisten orgaMAX-Anwender lassen sich in Steuer- und Buchführungs-Angelegenheiten von einem Steuerberater unterstützen. Und das ist auch gut so: Der Versuch, sämtliche Finanzamts-Anforderungen eigenhändig zu erledigen, rechnet sich einfach nicht. Das Zusatzmodul FiBu PRO (früher: FiBu-Export) sorgt für eine optimale Zusammenarbeit mit dem Steuerberater.

Praxistipp: Lohnanteil auf Rechnungen ausweisen
Viele Handwerker und Dienstleister müssen die Lohnanteile ihrer Ausgangsrechnungen von den Materialpositionen trennen. Nur so kommen ihre Kunden in den Genuss der in § 35a EStG geregelten Steuerermäßigungen für „haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen“. Mit orgaMAX ist der separate Ausweis von Lohnanteilen kein Problem.