So nutzen Sie den Steuersenkungs-Assistenten orgaMAX-Praxistipp

So erfreulich die Mehrwertsteuer-Senkung für Verbraucher sein mag: Den Unternehmen hat die Bundesregierung mit ihrer Nacht- und Nebelaktion richtig viel Arbeit eingebrockt. Je nach Liefer- und Leistungsdatum finden in neuen Ausgangsrechnungen unterschiedliche Steuersätze Anwendung:

  • Bei Lieferungen und Leistungen im 2. Halbjahr 2020 treten die gesenkten Steuersätze (16 % und 5 %) in Kraft.
  • Vor dem 30.6.2020 und nach dem 31.12.2020 gelten die bisherigen Steuersätze (19 % und 7 %).

Je nachdem, ob die Steuersenkung weitergegeben wird oder nicht, wirkt sich das auf Netto- oder Bruttopreise aus. Zudem müssen Eingangsrechnungen besonders gründlich kontrolliert werden, damit der Vorsteuerabzug nicht in Gefahr ist. Falls erforderlich, verlangen Sie vom Aussteller eine korrigierte Rechnung.

Smartes Komfort-Update

Die gute Nachricht vorweg: Das orgaMAX-Entwicklerteam hat in kürzester Zeit ein ebenso pfiffiges wie komfortables Tool realisiert, das Ihnen bei der Steuersatz-Umstellung eine Menge Mühe abnimmt. Über den Menüpunkt „orgaMAX > „Assistent zur Steuersenkung“ starten Sie die Anpassung der Steuersätze.

Bitte beachten Sie:

  • Falls der Hinweis auf den Assistenten beim orgaMAX-Start nicht auftaucht, ist die neueste Programmversion bei Ihnen noch nicht installiert. Über den Menüpunkt „Hilfe > Online-Update“ holen Sie die Aktualisierung am besten zeitnah nach.
  • Wenn Sie noch mit orgaMAX 19 oder einer älteren Programmversion arbeiten, ist vor der Aktualisierung ein Upgrade erforderlich. Bitte sprechen Sie uns an.

Vielseitiger Steuersenkungs-Assistent

Der Assistent unterstützt Sie nicht nur bei der aktuellen Umstellung der Steuersätze. Das Tool ist auch schon auf die „Rolle rückwärts“ im Januar 2021 vorbereitet. Der Assistent verfügt über vier Registerkarten:

(1)„Allgemein“: Per Mausklick auf die Schaltfläche „Standard auf 16 % und 5 % setzen“ ändern Sie im Juli 2020 die „Standard Mehrwertsteuereinstellungen“. Voraussichtlich Anfang nächsten Jahres können Sie diese Änderungen über den Button „Standard auf 19 % und 7 % setzen“ dann wieder rückgängig machen.

(2)„Artikelpreise“: In diesem Register können Sie Ihre bisherigen „Artikelpreise sichern“. Das gibt Ihnen die Möglichkeit, Anfang 2021 den Ausgangszustand einfach per Mausklick auf „Alte Artikelpreise reaktivieren“ wiederherzustellen. Falls Sie Ihre bisherigen Bruttopreise beibehalten wollen, kann der Assistent im Artikelstamm automatisch Ihre „Nettopreise neu berechnen“. Dazu klicken Sie auf den Button „Bruttopreis mit 16 % und 5 % beibehalten“. Auch diesen Vorgang können Sie dann Anfang 2021 wieder rückgängig machen.

„Kasse / POS“: Falls Sie mit der virtuellen orgaMAX-Registrierkasse arbeiten, haben Sie die Möglichkeit, an dieser Stelle einen „Pauschalrabatt“ festzulegen. Auf diese Weise arbeiten Sie weiter mit den bisherigen Artikel-Bruttopreisen – geben die Mehrwertsteuer-Senkung aber über den Pauschalrabatt auf den gesamten Rechnungsbetrag an Ihre Kunden weiter. Im Check-out-Abschnitt Ihrer Registrierkasse erscheint dann ein zusätzlicher Button, über den Sie den Pauschalrabatt aktivieren:

Bitte beachten Sie: Der Pauschalrabatt wird zusätzlich zu eventuellen Einzel- oder Gesamtrabatten gewährt, die Sie in Ihrer orgaMAX-Kasse definiert haben. Mithilfe des Assistenten können Sie den Pauschalrabatt zudem auf zwei Stellen hinterm Komma genau festlegen.

Hintergrund: Nominell wurde der Regelsteuersatz zwar um 3 % gesenkt (von 19 % auf 16 %). Rechnerisch entspricht das genau genommen aber nur einer Preissenkung um 2,52%. Die nominell 2-prozentige Steuersenkung beim ermäßigten Steuersatz führt rechnerisch zu einer Preissenkung von nur 1,87 %. Falls Sie Ihren Kunden also 3 % bzw.  2% Pauschalrabatt gewähren, zahlen Sie unterm Strich drauf. Ob Sie die rechnerische Steuersenkung oder (wie Aldi & Co. aus Marketinggründen) die nominelle Steuersenkung als Pauschalrabatt an Ihre Kunden weitergeben, bleibt Ihnen überlassen. Sie können natürlich auch jeden anderen Rabatt-Prozentsatz festlegen.

(1)„Verträge“: Falls Sie mit dem orgaMAX-Zusatzmodul Verträge arbeiten, bietet Ihnen diese Registerkarte die Möglichkeit, im betroffenen Zeitraum die Mehrwertsteuersätze der „Vorlagen für Rechnungspositionen“ anzupassen.

Ausführliche Informationen finden Sie auf unserer Überblicksseite zur Senkung der Mehrwertsteuer und in den FAQ zum Steuersenkungs-Assistenten.

 

Jederzeit möglich: Manuelle Anpassungen

Wichtig:Selbstverständlich können Sie im Artikelstamm und auf Vorgangsebenealle Steuersatz-Einstellungen und Preise nachträglich von Hand anpassen! Das kann im Einzelfall erforderlich sein, weil es mit der globalen Umstellung der beiden Steuersätze und generellen Preisanpassung nicht immer getan ist:

  • Der Liefer- und Leistungszeitraum bereits verschickter Ausgangsrechnungen muss unter Umständen kontrolliert werden. Das gilt vor allem für Anzahlungen, Abschlagszahlungen, Abos und andere Dauerschuldverhältnisse.
  • Eingangsrechnungen sollten besonders gründlich auf korrekte Mehrwertsteuersätze kontrolliert und falls erforderlich moniert werden.

Bitte beachten Sie: Ausschlaggebend für die Wahl des richtigen Steuersatzes und die Anerkennung des zulässigen Vorsteuerabzuges ist gemäß § 13 UStG grundsätzlich der „Voranmeldungszeitraum, in dem die Leistungen ausgeführt worden sind“. Auf den Zeitpunkt der Rechnungsstellung oder der Bezahlung kommt es normalerweise nicht an.

Informationen über Zweifelsfragen und Vereinfachungen im Rahmen der befristeten Absenkung des Umsatzsteuersatzes finden Sie im BMF-Schreiben vom 30. Juni 2020. Die Details der Umsetzung in Ihrem Betrieb besprechen Sie am besten mit Ihrem Steuerberater.