Newsletter Juni 2020 MwSt-Update, Steuer-Widerstand & Insolvenz-News

 

Liebe Leserinnen und Leser,

im zweiten Halbjahr sollen die Mehrwertsteuersätze vorübergehend sinken: Von 19% auf 16% und von 7% auf 5%. Ob das Vorhaben die gewünschte Wirkung erzielt, steht in den Sternen. Sicher ist jedoch: Auf Selbstständige und Unternehmen kommt eine Menge Arbeit zu. Immerhin: Ihre Rechnungssoftware wird pünktlich zum Stichtag 1. Juli 2020 aktualisiert. Damit Ihre Steuersatz-Umstellungen „orgaMAXimal“ einfach sind!

Vergleichsweise einfach und vor allem lohnend sind auch Einsprüche gegen Steuerbescheide: Wir erläutern, worauf dabei zu achten ist. Außerdem stellen wir die aktuellen Corona-Vorschriften zur Insolvenz-Rechtslage vor und haben wieder jede Menge orgaMAX-Tipps und -Termine für Sie vorbereitet.

Viele Grüße aus Detmold
Lennart Hense & das orgaMAX Redaktionsteam

Die Themen im Überblick

Neue Mehrwertsteuersätze? orgaMAXimaler Umstellungs-Komfort!

Trotz derzeit fehlender rechtlicher Grundlagen und einer Vorlaufzeit von gerade einmal drei Wochen können sich orgaMAX-Anwender darauf verlassen, dass die neuen Steuersätze ab 1. Juli 2020 von ihrer Software unterstützt werden!

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Ungünstiger Steuerbescheid? Einspruch lohnt sich!

Viele Selbstständige und Unternehmer haben die Corona-Auftragsflaute genutzt, um in ihrem Betrieb klar Schiff zu machen. So wurden während des Lockdowns auch eine Menge Steuererklärungen des Jahres 2019 ungewohnt frühzeitig abgegeben: Die offizielle Deadline ist bekanntlich erst der 31. Juli 2020.

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orgaMAX-Kurztipp: Weniger Arbeitsunterbrechungen – mehr E-Mailfreiheit!

Wenn Sie Geschäftskorrespondenz elektronisch verschicken, übergibt orgaMAX den vorbereiteten E-Mailtext und die dazugehörigen Anlagen an Ihr E-Mailprogramm. Solange die betreffende Nachricht noch im Mailprogramm geöffnet ist, sind weitere orgaMAX-Eingaben gesperrt. Falls Sie das stört, können Sie die modale Fensterverwaltung beim E-Mailversand deaktivieren.

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Corona-News: Insolvenz-Pause bis September?

Die Pflicht, bei Eintritt einer Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit innerhalb einer Drei-Wochen-Frist Insolvenzantrag zu stellen, ist zurzeit in vielen Fällen ausgesetzt. Die Ausnahmeregelung bedeutet aber keineswegs, dass das Thema Insolvenz für kriselnde Unternehmen nun komplett vom Tisch wäre!

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orgaMAX-Praxistipp: Tolle Tabellen-Auswertungen

Im orgaMAX-Arbeitsbereich „Listen & Statistiken“ finden Sie zahlreiche kaufmännische Instant-Auswertungen. Die Aussagekraft dieser orgaMAX-Analysen lässt sich gezielt an den persönlichen Informationsbedarf anpassen. Die verschiedenen Parameter lassen sich zudem nach Belieben miteinander kombinieren.

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