Newsletter Mai 2016 Steuer-Stichtag – Personal-Potenzial – Backup-Beharrlichkeit



Liebe Leserinnen und Leser,


es hilft ja nichts: An Steuerpflichten und Datensicherheit führt einfach kein Weg vorbei. Den Kopf in den Sand zu stecken, ist kurzfristig zwar möglich – geht auf Dauer jedoch nach hinten los. Am besten packen Sie’s an und haken Sie’s ab! Dann haben Sie den Kopf frei für wirklich wichtige und einträgliche Dinge – wie der Suche nach guten Mitarbeitern und zahlungskräftigen Kunden: Wir unterstützen Sie dabei nach Kräften.


Frühlingsgrüße aus Detmold
Alina Prigge & das orgaMAX Redaktionsteam

Die Themen im Überblick

Steuer-Stichtag 31. Mai 2016: Bringen Sie’s hinter sich!

Alle Jahre wieder bricht im Wonnemonat Mai in vielen Betrieben Hektik aus: Einnahmenüberschussrechnungen, Umsatz-, Gewerbe- und Einkommensteuererklärungen fürs Vorjahr müssen bis Ende Mai beim Finanzamt sein. Wer einen Steuerberater an seiner Seite hat, kann sich normalerweise bis Ende September Zeit lassen. Mit Unterstützung eines Beraters lässt sich die Deadline notfalls sogar noch weiter hinausschieben. So oder so: Gemacht werden muss der „Jahresabschluss“ auf jeden Fall. Je eher, desto besser.

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Fachkräfte finden und binden: Personal mit Potenzial und Perspektive

Die Suche nach passendem Personal ist eine echte Herausforderung. Qualifizierte, kommunikative, leistungsfähige und leistungsbereite Mitarbeiter sind schwer zu finden. In vielen Branchen und Berufen ist der Arbeitsmarkt nahezu leer gefegt. Das gilt vor allem für Fach- und Führungspersonal.

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Keine Angst vorm Auftrags-Tsunami: Kundenakquise aus starker Position

Um nicht von Kundenanfragen überrollt zu werden, treten gut ausgelastete Dienstleister oft auf die Akquisebremse. Doch so erfreulich volle Auftragsbücher sein mögen: Werbepausen sind gefährlich. Sie führen oft schnurstracks in die nächste Auftragsflaute. Dann muss die Akquise unter Zeitdruck neu angekurbelt werden. 

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Gründungs-Vorlaufkosten: Belege sammeln lohnt sich!

Wussten Sie, dass Sie Ihre Gründungs-Vorlaufkosten als „vorweggenommene Betriebsausgaben" steuerlich geltend machen dürfen? Viele Gründer versäumen das, weil sie fälschlicherweise davon ausgehen, dass Betriebsausgaben vom Finanzamt erst ab Gründungsdatum anerkannt werden. Das trifft jedoch nicht zu: Sofern ein sachlicher Zusammenhang zur Aufnahme der Geschäftstätigkeit besteht, dürfen Sie Vorlaufkosten sogar dann als gewinnmindernde Betriebsausgaben ansetzen, wenn sie bereits vor Monaten entstanden sind!

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Praxistipp: Keine Kompromisse: Daten sichern – aber SUBITO!

Viren und Trojaner, Hard- und Softwarefehler, Verlust oder Diebstahl: Elektronische Daten sind vielen, ganz unterschiedlichen und leider sehr realen Bedrohungen ausgesetzt. Das gilt auch für die orgaMAX-Datenbank, in der Sie Tag für Tag Stamm- und Vorgangsdaten und Dokumente speichern. Werden Datenbank und Dokumentenablagen in Mitleidenschaft gezogen oder gehen sie sogar ganz verloren, nimmt Ihr Unternehmen unter Umständen dauerhaft Schaden.

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