Steuer-Stichtag 31. Mai 2016 Bringen Sie’s hinter sich

Alle Jahre wieder bricht im Wonnemonat Mai in vielen Betrieben Hektik aus: Einnahmenüberschussrechnungen, Umsatz-, Gewerbe- und Einkommensteuererklärungen fürs Vorjahr müssen bis Ende Mai beim Finanzamt sein. Wer einen Steuerberater an seiner Seite hat, kann sich normalerweise bis Ende September Zeit lassen. Mit Unterstützung eines Beraters lässt sich die Deadline notfalls sogar noch weiter hinausschieben.

So oder so: Gemacht werden muss der „Jahresabschluss“ auf jeden Fall. Je eher, desto besser. Wenn Sie die Abschlussarbeiten zeitnah erledigen, können Sie sich besser an einzelne Geschäftsvorfälle und Besonderheiten erinnern. Außerdem haben Sie’s schnell hinter sich: Noch schlimmer als der nervige Steuerkram ist es, den nervigen Steuerkram monatelang vor sich herzuschieben.

Wenn Sie selbst Hand anlegen wollen, finden Sie im orgaMAX Arbeitsbereich „Finanzen > Steuer-Auswertungen“ alle wichtigen Werkzeuge für die Erledigung Ihrer Steuerpflichten – insbesondere für die Erstellung von

  • Einnahmenüberschussrechnungen (= Gewinnermittlung)
  • Umsatzsteuervoranmeldungen und
  • Jahres-Umsatzsteuererklärungen.

 

Allein oder zusammen mit dem Steuerberater
Den Austausch mit dem Steuerberater vereinfacht der elektronische „Pendelordner“, mit dessen Hilfe Sie Ihrem Berater die erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen (z. B. Ein- und Ausgangsrechnungen, Transaktionen auf Bankkonten oder auch Ein- und Auszahlungen in der Bargeldkasse). Falls Ihr Steuerberater die DATEV-Schnittstelle nutzt, können Sie die Daten auch mithilfe des Zusatzmoduls „Fibu PRO“ (früher: FiBu-Export)übermitteln.

Tipp: Ausführliche Informationen zu den zahlreichen Steuerfunktionen der orgaMAX Basisversion und passender Zusatzmodule finden Sie in der Kontexthilfe „Erste Hilfe: Steuern & Buchführung“, die Sie unter anderem über das „Hilfe“-Menü aufrufen können.

Private Steuererklärung
Mit den betrieblichen Steueranmeldungen und Steuererklärungen ist es aber leider noch nicht getan: Selbstständige und Unternehmer, die „Gewinneinkünfte“ erzielen, müssen mittlerweile auch ihre private Steuererklärung elektronisch übermitteln!

Die persönliche Einkommensteuererklärung kann Ihnen orgaMAX nicht abnehmen. Mit dem „WISO Steuer:Sparbuch“ gibt es dafür aber eine leistungsfähige und preiswerte Steuersoftware. Der vielfache Testsieger ergänzt den Leistungsumfang von orgaMAX optimal: Sobald Sie Ihre „Anlage EÜR“ ans Finanzamt übermittelt haben, exportieren Sie die für Ihre private Steuererklärung erforderlichen Daten mit einem Mausklick auf das Symbol „WISO Sparbuch - Export":

Datenexport aus dem WISO Steuer:Sparbuch | orgaMAX Bürosoftware

 

Nachdem Sie die Angaben zur „Einkunftsart“, zum „Betriebsinhaber“ und falls erforderlich zur „Rechtsform“ gemacht haben, speichert das Programm Ihre Daten in einer XML-Datei. Dateinamen und Speicherort legen Sie dabei selbst fest. Die erzeugte XML-Datei können Sie anschließend im „WISO Steuer:Sparbuch“ über den Menüpunkt „Daten importieren > Bürosoftware > orgaMAX“ im Handumdrehen in Ihren geöffneten Steuerfall übernehmen:

Importieren von orgaMAX Daten in das WISO Steuer:Sparbuch | orgaMAX Bürosoftware

 

Das Programm stellt Ihnen dafür einen einfachen Assistenten zur Verfügung: Auf diese Weise füllen sich die erforderlichen Steuerformulare wie von selbst – insbesondere die Anlage „G“ (für „Gewerbebetrieb“) oder die Anlage „S“ (für Einkünfte aus „selbstständiger Arbeit“).

Praxistipp: Wenn Sie Ihre private Steuererklärung in elektronisch signierter Form übermitteln, können Sie sich den Postversand der handschriftlich unterzeichneten Steuererklärung sparen. Die dafür benötigte elektronische Elster-Signatur kennen viele von Ihnen ja schon von den Umsatzsteuervoranmeldungen oder der EÜR-Übermittlung.