BGB: Kinder müssen mit anpacken!

Wussten Sie, dass Kinder zur Mitarbeit im Haushalt und im Geschäft der Eltern verpflichtet sind? Und zwar nicht bloß irgendwie moralisch – sondern gesetzlich!? Das glauben Sie nicht? Und Ihre Kinder erst recht nicht? Beim nächsten „Ich bin doch nicht dein Sklave!“ sollten Sie gemeinsam einen Blick ins Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) werfen. In § 1619 BGB ist zwar nicht von Sklaven- und Fronarbeit die Rede – sehr wohl jedoch von der Pflicht der Kinder, nach Kräften „Dienste zu leisten“!

Dazu zählt wohlgemerkt nicht nur die naheliegende Pflicht, das eigene Zimmer aufzuräumen, gelegentlich die Spülmaschine auszuräumen oder alle vier Wochen die Mülltone an die Straße zu stellen. Denn die kindlichen Dienstleistungspflichten erstrecken sich nicht nur auf das „Hauswesen“, sondern auch auf das „Geschäft“: Wenn Sie Ihren Nachwuchs also gelegentlich um Unterstützung im Haushalt oder Büro, in der Werkstatt oder im Ladengeschäft bitten, grenzt das nicht gleich an Kindsmissbrauch!

Bürgerliches Gesetzbuch: Dienstleistungen in Haus und Geschäft

Anspruch auf Bezahlung ergibt sich aus punktuellen Hilfstätigkeiten auch nicht automatisch. Dass die Vorschrift ihre Grenze in den kindlichen „Kräften“ und seiner übrigen „Lebensstellung“ findet, versteht sich von selbst. Das körperliche, geistige und seelische Wohl der Kinder und Jugendlichen sowie die Anforderungen von Schule und Ausbildung dürfen nicht leiden. Das ist ebenfalls im BGB geregelt!

Von einem Ausbeutungs-Freibrief kann also keine Rede sein. Rechtlich durchsetzbar ist die kindliche Dienstleistungspflicht in Deutschland ohnehin nicht. Weder finden sich im Strafgesetzbuch entsprechende „Delikte“ oder Sanktionsmöglichkeiten, noch lässt die Zivilprozessordnung das Verhängen irgendwelcher Zwangsmittel zu. Als gelegentlicher Weckruf eignet sich der Hinweis auf den viel zu wenig bekannten § 1619 BGB in Zeiten des „Hotel Mama“ aber allemal – nicht nur wegen des unerwarteten Unterhaltungswerts.

Wenn Kinder selbstbewusst ihre Ansprüche und Rechte geltend machen, sollten sie ebenso selbstverständlich ihren Anteil an der Familienarbeit übernehmen – oder? Doch, doch: Wir schaffen das! :) Praktische Tipps gibt die Haushaltsfee im „Praxisreport: Kinder und Hausarbeit“.