Murmeltiertag: Vorletzter Steuerendspurt im Mai

Der Bundestag hat die fünfmonatige Standardfrist für die Abgabe von Steuererklärungen kürzlich zwar um zwei Monate verlängert. Allerdings gilt diese Regelung erst ab dem Steuerjahr 2018. Der sommerliche Steuerstichtag 31. Juli greift also erstmals im Jahr 2019.
Im laufenden Jahr müssen die Einnahmenüberschussrechnung, Umsatz-, Gewerbe- und Einkommensteuererklärungen für das Jahr 2016 also wieder bis Ende Mai beim Finanzamt sein. Wenn Sie einen Steuerberater an Ihrer Seite haben, können Sie sich bis Ende September 2017 Zeit lassen. Mit Unterstützung eines Beraters lässt sich die Deadline notfalls sogar noch weiter hinausschieben.
Fristverlängerungen mit Verweis auf erhöhten Arbeitsanfall, Krankheit oder andere außergewöhnliche Belastungen sind aber auch ohne Berater möglich: Ein formloses Schreiben genügt. Manche Finanzämter geben sich sogar mit einem Telefonanruf zufrieden. Nur gänzlich auf Tauchstation sollten Sie auf keinen Fall gehen: Gegenüber unpünktlichen Meldepflichtigen und säumigen Steuerzahlern kennt der Fiskus kein Pardon. Wer seinen Steuerpflichten nicht rechtzeitig nachkommt, muss mit Verspätungszuschlägen von 10 % der Steuerschuld (höchstens 25.000 Euro) rechnen. Hinzu kommen unter Umständen Verzugszinsen. Wer gar keine Steuererklärungen einreicht, wird vom Finanzamt geschätzt: Das klingt zwar bequem, ist aber mit Sicherheit die teuerste Lösung.
So weit lassen Sie es besser erst gar nicht kommen: Gemacht werden muss der Jahresabschluss letztlich ja doch. Je eher, desto besser: Wenn Sie Ihre Gewinnermittlung und die Steuererklärungen zeitnah erledigen, können Sie sich besser an einzelne Geschäftsvorfälle und Besonderheiten erinnern. Außerdem haben Sie’s schnell hinter sich: Noch schlimmer als die nervige Steuererklärung ist es, die Aufgabe monatelang vor sich herzuschieben – um sie dann auf den letzten Drücker erledigen zu müssen.
Komfortable orgaMAX-Steuerhilfen
Wenn Sie selbst Hand anlegen, finden Sie im orgaMAX-Arbeitsbereich „Finanzen > Steuer-Auswertungen“ alle wichtigen Werkzeuge für die Erledigung Ihrer Steuerpflichten – insbesondere für die Erstellung von …
- Einnahmenüberschussrechnungen (= Gewinnermittlung)
- Umsatzsteuervoranmeldungen und
- Jahres-Umsatzsteuererklärungen.
Praxistipp: Im Zuge des aktuellen Jahresabschlusses können Sie in einem Aufwasch die Basis für günstigere GWG-Abschreibungsmöglichkeiten im Jahr 2017 schaffen. Wie Sie die derzeit gültige GWG-Grenze von 410 Euro mit dem „IAB-Trick“ auf über 680 Euro erhöhen, können Sie in der Februar-Ausgabe des orgaMAX-Newsletters nachlesen. Apropos GWG: Die kürzlich beschlossene Erhöhung der GWG-Grenze auf 800 Euro tritt ebenfalls erst im Steuerjahr 2018 in Kraft.
Allein oder zusammen mit dem Steuerberater
Den Austausch mit dem Steuerberater vereinfacht orgaMAX durch den elektronischen „Pendelordner“: Mit dessen Hilfe stellen Sie Ihrem Berater alle erforderlichen Informationen zur Verfügung (z. B. Ein- und Ausgangsrechnungen, Transaktionen auf Bankkonten oder auch Ein- und Auszahlungen in der Bargeldkasse). Falls Ihr Steuerberater die DATEV- oder Diamant/2-Schnittstelle nutzt, können Sie die Daten auch mithilfe des Zusatzmoduls „FiBu PRO“ (früher: FiBu-Export) übermitteln.
Tipp: Ausführliche Informationen zu den zahlreichen Steuerfunktionen der orgaMAX-Basisversion und passender Zusatzmodule finden Sie in der Kontexthilfe „Erste Hilfe: Steuern & Buchführung“, die Sie unter anderem über das „Hilfe“-Menü aufrufen können.
Private Steuererklärung
Mit den betrieblichen Steueranmeldungen und Steuererklärungen ist es leider noch nicht getan: Selbstständige und Unternehmer, die „Gewinneinkünfte“ erzielen, müssen mittlerweile auch ihre private Steuererklärung elektronisch übermitteln!
Die persönliche Einkommensteuererklärung kann Ihnen orgaMAX zwar nicht abnehmen. Mit dem „WISO Steuer:Sparbuch“ gibt es aber eine leistungsfähige und preiswerte Steuersoftware. Der vielfache Testsieger ergänzt den Leistungsumfang von orgaMAX optimal: Sobald Sie Ihre „Anlage EÜR“ mit orgaMAX ans Finanzamt übermittelt haben, exportieren Sie die für Ihre private Steuererklärung erforderlichen Daten mit einem Mausklick auf das Symbol „WISO Sparbuch - Export":
Nachdem Sie die Angaben zur „Einkunftsart“, zum „Betriebsinhaber“ und zur „Rechtsform“ gemacht haben speichert das Programm Ihre Daten in einer XML-Datei. Dateinamen und Speicherort legen Sie dabei selbst fest. Standardmäßig lautet die Bezeichnung „WISO Sparbuch-Export EÜR 2016.xml“.
Die erzeugte XML-Datei können Sie anschließend im „WISO Steuer:Sparbuch“ über den Menüpunkt „Daten importieren > Bürosoftware > orgaMAX“ im Handumdrehen in Ihren geöffneten Steuerfall übernehmen:
Das Programm stellt Ihnen dafür einen einfachen Assistenten zur Verfügung: Auf diese Weise füllen sich die erforderlichen Steuerformulare wie von selbst – insbesondere die Anlage „G“ (für „Gewerbebetrieb“) oder die Anlage „S“ (für Einkünfte aus „selbstständiger Arbeit“).
Praxistipp: Wenn Sie Ihre private Steuererklärung in elektronisch signierter Form übermitteln, können Sie sich den Postversand der handschriftlich unterzeichneten Steuererklärung sparen. Die dafür benötigte elektronische Elster-Signatur kennen Sie ja schon von Ihren Umsatzsteuervoranmeldungen und der EÜR-Übermittlung.