Lektüretipp GoBD-konforme orgaMAX Export-Schnittstelle in der Praxis

Die orgaMAX Export-Schnittstelle ist seit einem Jahr GoBD-zertifiziert - wir berichteten: Damit exportieren Sie bei einer Betriebsprüfung genau die elektronischen Daten, die Sie dem Prüfer vorlegen müssen.
Und auch sonst macht Ihnen orgaMAX im betrieblichen Alltag das Einhalten der GoBD-Vorschriften in vielerlei Hinsicht leicht. Im Mittelpunkt stehen dabei die folgenden Anforderungen und orgaMAX-Leistungsmerkmale:
- Zugriffsschutz durch Vergabe von Anwender-Berechtigungen,
- Automatische Protokollierung aller GoBD-relevanten Änderungen und Daten-Übertragungen,
- Obligatorischer Schutz GoBD-relevanter Dokumente und Aufzeichnungen vor nachträglicher Änderung („Festschreibung“),
- Archivierung einzelner orgaMAX-Dokumente,
- Zuordnung externer Dokumente zu orgaMAX-Vorgängen,
- Erzeugen GoBD-konformer Ausgabedateien sowie
- Sichern und Wiederherstellen der orgaMAX-Datenbank.
Im aktuellen Praxis-Leitfaden „So arbeiten Sie mit orgaMAX GoBD-konform“ (PDF, 2,3 MB) können Sie nachlesen, wie Sie dabei vorgehen und worauf Sie achten sollten.

Bitte beachten Sie:
orgaMAX stellt zahlreiche Funktionen zur Verfügung, die Sie bei einer GoBD-sicheren Belegablage unterstützen. Für die konkrete Umsetzung ist jedoch jeder Steuerpflichtige selbst verantwortlich. Das gilt insbesondere für das Zusammenspiel von klassischer Papier-Belegablage und der Archivierung elektronischer Dokumente.
Die Umsetzung der GoBD-Anforderungen in Ihrem Unternehmen und die Details Ihres „internen Kontrollsystems“ (IKS) besprechen Sie am besten mit Ihrem Steuerberater. Sofern erforderlich, wird Ihr Berater Sie auch beim Erstellen einer GoBD-konformen „Verfahrensdokumentation“ unterstützen.