Was verbreitet die Schufa über mich? Bonitätsauskunft in eigener Sache

Ob Sie ein Bankkonto eröffnen, einen Miet- oder Mobilfunkvertrag abschließen, den Stromanbieter wechseln oder ein Fahrzeug finanzieren: Ständig erkundigen sich Ihre Vertragspartner bei der Schufa, wie es um Ihre Bonität bestellt ist. Das geschieht normalerweise lautlos im Hintergrund. Sie merken nichts davon – zumal die meisten Auskünfte positiv sind.

Kein Wunder: Entgegen landläufiger Ansicht soll die Schufa die Vergabe von Darlehen und Lieferantenkrediten nicht erschweren. Im Gegenteil: Die vor fast hundert Jahren gegründete „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“ hat den Zweck, den Vertragsschluss mit Privat- und Geschäftsleuten zu erleichtern und beschleunigen.

 

Ziel: Schnellere Kreditvergabe – weniger Zahlungsausfälle
Vor allem bei Alltagsgeschäften erspart das den beteiligten Betrieben, sich in jedem Einzelfall mühsam ein eigenes Bild von der Bonität eines neuen Vertragspartners zu machen.

Heute gehören der Wirtschafts-Auskunftei annähernd 10.000 Unternehmen an, darunter Banken und Sparkassen, Telekommunikationsanbieter, Energieversorger, Dienstleister und Händler. Die Mitglieder tauschen untereinander Erfahrungen mit der Zahlungsfähigkeit ihrer Kunden aus.

Grundsätzlich gilt: Wer keine hohen Schulden hat und seinen Zahlungsverpflichtungen in der Vergangenheit regelmäßig nachgekommen ist, über den erteilt die Schufa auch entsprechend positive Auskünfte.

Nur: Bei rund einer Milliarde Datensätze über fast 70 Millionen Menschen und 6 Millionen Unternehmen sowie annähernd 450.000 Anfragen pro Tag (!) kommt es nahezu zwangsläufig zu Fehlern und Missverständnissen. Bei derart umfangreichen Datensammlungen und Auskünften führt unter Umständen bereits ein schlichter Tippfehler zu folgenreichen Verwechslungen und Versäumnissen.

 

Fehler mit Folgen
Werden die nicht rechtzeitig aufgedeckt, kann es schnell zu unerwarteten Problemen bei Vertragsanbahnungen kommen. Und zwar auch dann, wenn Sie keine hohen Schulden haben und Ihnen Zahlungsverpflichtungen in der Vergangenheit immer brav nachgekommen sind.

Das kann dramatische Folgen haben: Wird beispielsweise eine wichtige Darlehensanfrage völlig unerwartet abgelehnt, vergehen unter Umständen Tage und Wochen, bis der Grund gefunden und der Fehler ausgeräumt ist. In der Zwischenzeit gerät Ihr Unternehmen womöglich in große Bedrängnis. Grund genug, sich regelmäßig darüber zu informieren, welche Informationen die Schufa über die eigene Person und das eigene Unternehmen speichert und verbreitet.

 

Das weiß die Schufa
Wichtig: Informationen über Vermögen, Beruf, Einkommen, Religion, Nationalität oder das Kaufverhalten werden von der Auskunftei nicht ausgewertet. Die Schufa verarbeitet vielmehr grundsätzlich „nur“ Namens- und Adressdaten sowie Angaben zum Zahlungsverhalten und zur Vertragstreue. Außerdem werden Informationen aus amtlichen Bekanntmachungen und öffentlichen Verzeichnissen ausgewertet. Dazu zählen zum Beispiel Insolvenzbekanntmachungen und Schuldnerverzeichnisse.

Auf Grundlage dieser Informationen ordnet die Schufa jeder Person verschiedene prozentuale „Score-Werte“ zu. Dabei unterscheidet die Auskunftei zwischen einem „Basis-Score“ und speziellen „Branchen-Scores“. Die Idee dahinter: Je nach Art des Geschäftes kann sich das Zahlungsverhalten eines Menschen unterscheiden. Während die Person Immobilien- oder Fahrzeugkredite anstandslos bedient, ist sie gegenüber Energielieferanten, Telefongesellschaften oder Onlinehändlern unter Umständen unzuverlässiger oder kritischer.

 

Das versteckt sich hinter dem Schufa-„Score“
Anhand der vierteljährlich neu berechneten Schufa-Scores erkennen die Vertragspartner, wie hoch das statistische Zahlungsausfall-Risiko der betreffenden Person ist. Es gibt sechs „Risikokategorien“:

  • Score über 97,5 %: sehr geringes Risiko,
  • Score 95 % bis 97,5 %: geringes bis überschaubares Risiko,
  • Score 90 % bis 95 %: zufriedenstellendes bis erhöhtes Risiko,
  • Score 80 % bis 90 %: deutlich erhöhtes bis hohes Risiko,
  • Score 50 % bis 80 %: sehr hohes Risiko und
  • Score unter 50 %: sehr kritisches Risiko

Anhand dieser Werte kann ein Schufa-Vertragspartner ablesen, wie hoch das Risiko von Zahlungsausfällen bei bestimmten Transaktionen ist. Ein Score von 90 % drückt zum Beispiel die Erwartung aus, dass neun von zehn Verträge wie vereinbart erfüllt werden. Umgekehrt droht in 10 % der Fälle aber auch ein Zahlungsausfall.

 

Kostenlose DSGVO-Datenkopie
Spätestens seit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung können Sie von Datensammlern wie der Schufa die Offenlegung der über Sie gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen. Außerdem haben Sie gemäß Artikel 15 DSGVO das Recht zu erfahren, woher diese Angaben stammen und an welchen Vertragspartner Auskünfte erteilt worden sind. Einen konkreten Anlass braucht es für eine Bonitätsauskunft in eigener Sache nicht. Gebühren dürfen dafür auch nicht mehr erhoben werden.

Die kostenlose „Datenkopie nach Art. 15 DS-GVO“ kann auf der Website „meineschufa.de“ angefordert werden. Dort geben Sie Ihre Namens- und Adressdaten ein. Außerdem müssen Sie eine Kopie Ihres Personalausweises übermitteln. Die Ausweiskopie können Sie in gescannter Form hochladen oder per Post an die Schufa schicken. Anstelle des Personalausweises gibt es auch die Möglichkeit, sich mit einer Kopie des Reisepasses zu identifizieren. In dem Fall müssen Sie aber eine aktuelle Meldebescheinigung mitschicken. Ihre DSGVO-Datenkopie erhalten Sie meist binnen weniger Tage per Post in Papierform.

 

Bitte beachten Sie: Neben der DSGVO-Datenkopie bietet die Schufa gebührenpflichtige Auskünfte, darunter ...

  • die „BonitätsAuskunft“ zur Vorlage bei Geschäftspartnern (z. B. Vermietern), die Ihre Bonität nicht selbst überprüfen können oder wollen sowie
  • verschiedene meinSchufa-Zusatzdienste („kompakt“, „plus“ und „premium“), mit deren Hilfe Sie automatisch über Änderungen informiert werden, sich vor Identitäts- und Datenklau schützen und weitere Leistungen in Anspruch nehmen können.

Im ersten Schritt reicht die kostenlose Schufa-Datenkopie aber vollauf!

 

Wichtig: Prüfen Sie deren Inhalt sehr genau. Und zwar nicht nur auf eventuell falsche Angaben zu Ihrem Zahlungsverhalten oder andere nachteilige Informationen. Kontrollieren Sie unbedingt auch die Schreibweise von Vor- und Nachnamen, Geburtsname, Geburtsdatum, Adressdaten etc. Auch wenn keine akut falschen Bonitätsinformationen vorliegen: Unzutreffende Stammdaten können in der Zukunft leicht zu Problemen führen.

 

Sofortige Korrektur verlangen
Bei unzutreffenden oder fehlerhaften Daten haben Sie auf jeden Fall Anspruch auf sofortige Korrektur. Fragen und Änderungswünsche zu Ihrer Schufa-Selbstauskunft können Sie zum Beispiel auf folgenden Wegen übermitteln:

  • Telefonisch von Montag bis Freitag zwischen 8:00 Uhr und 19:00 Uhr unter der Rufnummer 0611-92780,
  • im Internet über das Online-Kontaktformular oder
  • per Post an: Servicecenter SCHUFA Holding AG
    Postfach 10 34 41
    50474 Köln

Da die Auskunftei im eigenen Interesse an korrekten Daten interessiert ist, sind die Schufa-Mitarbeiter durchweg hilfsbereit und entgegenkommend. Die meisten Fehler werden anstandslos behoben. Anschließend bekommen Sie außerdem unaufgefordert eine korrigierte Datenkopie zugeschickt.

Lässt sich ein Vorgang nicht sofort einvernehmlich klären, wird der betreffende Datensatz normalerweise gesperrt, bis der Fehler behoben ist. Falls Sie sich mit der Schufa einmal nicht einigen können, lassen Sie sich am besten von einem Rechtsanwalt unterstützen. Sie können sich aber auch an eine Verbraucherberatungsstelle vor Ort wenden.

 

DSGVO-Datenkopien für Firmen
Wichtig: Die Schufa beschäftigt sich mit dem Zahlungsverhalten „natürlicher Personen“. Die Bonität von Kapital- und Personengesellschaften und anderen juristischen Personen wird von der Auskunftei nicht systematisch erfasst. Das übernimmt das Schufa-Tochterunternehmen CS Connect GmbH & Co. KG.

Auch die Firmeninhaber, Gesellschafter und Geschäftsführer von Unternehmen haben Anspruch auf eine DSGVO-Datenkopie. Die können Sie auf der CS Connect-Website anfordern.
Abgesehen davon: Angaben über das Zahlungsverhalten von Firmen erheben und verbreiten auch andere Auskunfteien – darunter zum Beispiel:

Auch bei diesen Anbietern haben Sie Anspruch auf eine Datenkopie oder vergleichbare Eigen- oder Selbstauskunft. Die Links führen direkt zu den betreffenden Seiten.