Newsletter Mai 2020 BWA filetieren, Steuern reduzieren & Zuschüsse kassieren

Liebe Leserinnen und Leser,
die Corona-Karawane zieht weiter: Wir informieren über aktuelle rechtliche und steuerliche Sofortmaßnahmen, mit denen die drängendsten Pandemiefolgen abgefedert werden sollen. Außerdem berichten wir über die Fortsetzung unserer neuen Webinar-Reihe und stellen ein spannendes Online-Lernprogramm zur Künstlichen Intelligenz vor. Hinzu kommt die bewährte Dosis orgaMAX-Praxistipps. Schau’n Sie mal rein: Es lohnt sich!
Einen sonnigen Mai wünschen
Lennart Hense & das orgaMAX Redaktionsteam
Die Themen im Überblick

BWA für Einsteiger: Fortsetzung der Webinar-Reihe „Steuern & Finanzen“
Live, kompetent und für orgaMAX-Anwender wie immer kostenfrei: Die zweite Ausgabe unserer neuen Webinar-Reihe „Steuern & Finanzen“ steht vor der Tür. Das Live-Streaming startet ...

Corona-Sofortmaßnahme: Rückzahlung von Steuervorauszahlungen für 2019 (!) möglich
Die Finanzbehörden beweisen angesichts der Corona-Folgen vergleichsweise großes Verständnis für steuerpflichtige Unternehmen. Wie Sie Ihre laufenden Steuervorauszahlungen herabsetzen oder stunden lassen, erfahren Sie im orgaMAX-Blogbeitrag über die Corona-Soforthilfen und am Ende dieses Beitrags.

Corona aktuell: 4.000 Euro Beratungszuschuss ohne Eigenanteil
In der Krise ist guter Rat teuer. Immerhin: Kleinere Unternehmen und Selbstständige bekommen ihre Beratungskosten zurzeit von der öffentlichen Hand bezahlt – und das ausnahmsweise ganz ohne Eigenanteil! Das Bundeswirtschaftsministerium hat sein Programm zur „Förderung unternehmerischen Know-hows“ um ein Corona-Zusatzprogramm erweitert.

Lektüretipp: Spannender Online-Kurs zur künstlichen Intelligenz
Von „Künstlicher Intelligenz“ (KI) oder auch „Artificial Intelligence“ (AI) ist in Medien, Wirtschaft und Politik in letzter Zeit oft die Rede. In der öffentlichen Grundsatzdebatte und bei möglichen betrieblichen Anwendungsszenarien gibt es jedoch eine Menge Unklarheiten und Missverständnisse. Kein Wunder: Selbst KI-Forscher tun sich schwer mit einer exakten Definition ihres Forschungsgegenstandes.

orgaMAX-Praxistipp: So verknüpfen Sie Zeitpläne mit Aufträgen
Nutzen Sie Ihre orgaMAX-Zeitpläne, um den Überblick über kostenpflichtige Leistungen zu behalten? Zum Beispiel für den Verleih von Fahrzeugen, Maschinen oder Werkzeugen? Oder auch die Vermietung von Räumen? Dann ist die Verknüpfung von Zeitplan-Belegungen mit den dazugehörigen Abrechnungen sehr hilfreich.