Newsletter November 2016 Getuned – gefragt – gesenkt – gebucht!

Liebe Leserinnen und Leser,
das Jahr neigt sich dem Ende zu – höchste Zeit, einen Blick unter die Haube von orgaMAX 17 zu werfen: Freuen Sie sich schon jetzt auf eine Menge praktischer Neuerungen. Sie brauchen geschäftlichen Rat? Fragen Sie. Unbedingt! Bloß kein bequemer „Business-Bluff“. Aktiv Ratsuchende wirken nämlich nicht ahnungslos, sondern im Gegenteil kompetent! Das haben amerikanische Forscherinnen festgestellt. Noch Fragen?
Viele Grüße aus Detmold
Alina Tewes & das orgaMAX Redaktionsteam
Die Themen im Überblick

Rasante Entwicklung: Mit orgaMAX 17 auf der Überholspur
Mit der runderneuerten orgaMAX Version 17 gehen Sie bestens vorbereitet ins neue Jahr. orgaMAX 17 ist wie gewohnt rechtlich und technisch auf dem aktuellen Stand. Auch funktional hat die Software nach der Generalüberholung wieder jede Menge praktischen Zusatznutzen zu bieten. Hier die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick.

So machen Sie Eindruck: Wer andere um Rat bittet, wirkt kompetent(er)!
Klar: Fragen kostet nichts. Klar? Viele Menschen verzichten lieber darauf, Rat einzuholen. Schließlich möchte man sich ja nicht blamieren und als inkompetent dastehen. Das gilt besonders für das Geschäftsleben: Wer steht gegenüber Kunden, Lieferanten und anderen Geschäftspartnern schon gern als ahnungslos da? So verständlich der weitverbreitete „Business-Bluff“ ist: Er führt zu vermeidbaren Fehlern, die später mit großen Anstrengungen und viel Geld korrigiert werden müssen.

2017: Künstlersozialabgabe sinkt von 5,2 % auf 4,8 %
Wer regelmäßig Aufträge an freiberufliche Künstler und Publizisten vergibt, muss auf die gesamte jährliche Honorarsumme die sogenannte Künstlersozialabgabe abführen. Der Beitragssatz betrug zuletzt happige 5,2 %. Sowohl die Zahlen der gemeldeten Beitragspflichtigen als auch die der Betriebsprüfungen sind in den Jahren 2014 und 2015 deutlich gestiegen. Erstmals seit 2009 sinkt der Beitragssatz im neuen Jahr wieder. Laut Künstlersozialabgabe-Verordnung beträgt die Künstlersozialabgabe im Jahr 2017 4,8 %.

Praxistipp: Honorare und Künstlersozialabgabe mit orgaMAX verbuchen
Auf Honorare und Gagen an freiberufliche Künstler und Publizisten fällt die sogenannte Künstlersozialabgabe (KSA) an. In den meisten Fällen finden sich Aufwendungen für künstlerische und publizistische Leistungen auf dem Konto „Werbekosten“ wieder. Gelegentlich werden abgabepflichtige Aufwendungen aber auch auf anderen Konten verbucht. Um alle relevanten Vorgänge auf unterschiedlichen Konten wiederzufinden und / oder die nicht-beitragspflichtigen Vorgänge herauszufiltern, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Wir stellen drei besonders einfache Verfahren vor.

Softwaretipp: PC-Diktate mit Bordmitteln
Nach und nach gewöhnen sich immer mehr Menschen daran, mit ihren technischen Geräten zu sprechen – manche sogar in der Öffentlichkeit. Nach Feststellungen des Statistischen Bundesamtes hat in Deutschland mittlerweile jeder zweite User Erfahrungen mit digitalen Assistenten und Diktierprogrammen gesammelt. Kein Wunder: Anders als in der Spracherkennungs-Frühzeit sind langwierige Trainingsphasen heutzutage oft entbehrlich. Spätestens seit Apples virtueller Assistentin „Siri“ können sich die Ergebnisse von Spracherkennungs-Software auch wirklich sehen lassen.