Krankenversicherung in Deutschland Halbierte Mindestbeiträge für Selbstständige
Im Koalitionsvertrag hatten die Regierungsparteien versprochen, „die Bemessungsgrundlage für die Mindestkrankenversicherungsbeiträge von heute 2.283,75 Euro auf 1.150 Euro nahezu halbieren“ (wir berichteten). Mittlerweile wurde das GKV-Versichertenentlastungsgesetz beschlossen – und siehe da: Das Ergebnis fällt sogar noch ein bisschen erfreulicher aus!
Ab Januar 2019 sinkt das fiktive Mindesteinkommen in der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auf 1.038 Euro. Statt rund 400 Euro pro Monat zahlen gering verdienende Selbstständige künftig nur noch höchstens 190 Euro! Für mehrere hunderttausend Betroffene bedeutet das eine Beitragssenkung von über 55 %!
Ebenfalls positiv: Während des Bezugs von Kranken- und Mutterschaftsgeld sind freiwillig gesetzlich Selbstständige von der Pflicht befreit, Mindestbeiträge zu zahlen. Stattdessen werden ihre Beiträge künftig auf Basis ihrer tatsächlichen Einkünfte erhoben. Bislang war das anders: Die Kassenleistungen wurden einkommensabhängig gezahlt – die Beiträge aber auf Grundlage des überhöhten fiktiven Mindesteinkommens ermittelt.
Bitte beachten Sie:
- Die Neuregelungen gelten für freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung! Die Beitragskonditionen von pflichtversicherten Selbstständigen ändern sich nicht. Dazu zählen zum Beispiel Landwirte, aber auch Journalisten, Publizisten, Fotografen, Musiker und andere Mitglieder der Künstlersozialkasse. Diese Personengruppen kommen bereits jetzt in den Genuss vergleichsweise günstiger Beiträge.
- Die Sondervorschriften für Bezieher des Gründungszuschusses fallen in Zukunft weg: Deren bisherige Mindestbeiträge liegen mit rund 275 Euro deutlich über den neuen allgemeinen Beitrags-Untergrenzen.
Apropos Untergrenze: Bei der neuen Einkommensgrenze von 1.038 Euro handelt es sich um die Mindest-Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Kranken- und Pflegeversicherung! Die Obergrenze der Beitragsberechnung steigt im Jahr 2019 von 4.425 Euro auf 4.537,50 Euro. Je nach Krankenkasse und gewählten Leistungen führt das zu einem Monatsbeitrag von gut 800 Euro.
Alternative private Krankenversicherung?
Sicher: Verglichen mit den PKV-Einsteigertarifen von 300 Euro bis 400 Euro ist das viel Geld. Ein Wechsel zu einem privaten Versicherer sollte trotzdem gut überlegt sein: Denn anders als in der GKV gibt es in der PKV keine kostenlose Mitversicherung von Familienangehörigen. Und im Alter sind die PKV-Versicherungsprämien für viele Selbstständige oft geradezu unerschwinglich.
Eine Rückkehr in die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung ist dann nicht möglich. Als einziger Ausweg bleibt oft nur der drittklassige „Basistarif“ der privaten Krankenversicherungen. Der ist deutlich teurer als der GKV-Mindesttarif – bietet aber weniger Leistungen. Manche Betroffene berichten sogar über eine diskriminierend schlechte medizinische Versorgung.
Ausblick
Die längst überfällige Anpassung der GKV-Mindestbeiträge ist ein erster Schritt zu einer faire(re)n sozialen Absicherung der Betroffenen: Bei der Kranken- und Pflegeversicherung sind Selbstständige gegenüber Arbeitnehmern nach wie vor deutlich benachteiligt. Nicht nur, weil sie den Arbeitgeberanteil aus der eigenen Tasche bezahlen müssen:
- In die Berechnungsgrundlage ihrer Beiträge fließen auch Kapitaleinkünfte, Mieteinnahmen und andere Einkünfte ein. Bei Angestellten ist das nicht so.
- Außerdem liegt selbst die neue Mindest-Beitragsbemessungsgrundlage von Selbstständigen mit 1.038 Euro um das 2,3-fache höher als bei Arbeitnehmern. Dort beträgt sie schon seit Jahren 450 Euro.
Die größte Herausforderung stellt jedoch die von der Großen Koalition versprochene „gründerfreundlich ausgestaltete Altersvorsorgepflicht für alle Selbstständigen“ dar. Nach dem Willen der Regierung sollen in Zukunft alle Selbstständigen und Unternehmer Pflichtmitglieder in der gesetzlichen Rentenversicherung und gleichwertiger Versorgungseinrichtungen werden – oder aber verpflichtet sein, eine vergleichbare private Altersversorgung nachzuweisen (wir berichteten).
Über die konkrete Ausgestaltung des Vorhabens gibt es noch keine gesicherten Erkenntnisse. Die positive Entwicklung bei der Krankenversicherung gibt Anlass zu vorsichtigem Optimismus. Schau‘n wir mal, was daraus wird: Wir halten Sie auf dem Laufenden.