Gesetzeskonformer Betrieb gesichert! orgaMAX-Registrierkasse

Die gute Nachricht gleich vorweg: Mit Ihrer orgaMAX-Registrierkasse sind Sie auch im neuen Jahr auf der sicheren Seite. Die vom Gesetzgeber ab 2020 geforderte zertifizierte „technische Sicherheitseinrichtung“ (TSE) enthält die deutsche Version des Zusatzmoduls Kasse bislang noch nicht. Der Zertifizierungsprozess läuft jedoch bereits.

Am guten Willen des Herstellers ist die frühzeitige TSE-Bereitstellung nicht gescheitert. Für den österreichischen Markt gibt es eine vergleichbare orgaMAX-Sicherheitseinrichtung bereits seit 2017. In Deutschland hat sich die TSE-Zertifizierung jedoch durch wiederholte Nachbesserungen an den technischen Richtlinien verzögert.

Aus diesem Grund haben die deutschen Finanzbehörden auf den letzten Drücker eine Übergangsfrist bis 30. September 2020 beschlossen. Zwar wurde der gesetzlich vorgeschriebene Einführungstermin nicht offiziell verschoben. Stattdessen gilt nach Angaben des Bayerischen Finanzministeriums bis Ende September 2020 eine „Nichtbeanstandungsregelung“. Die sieht vor, dass Unternehmen wegen fehlender technischer Sicherheitseinrichtungen bei elektronischen Registrierkassen keine Nachteile zu befürchten haben. Nachzulesen ist dies hier im aktuellen BMF-Schreiben

Bitte beachten Sie: Zusätzlich zu diesem Nichtangriffspakt gibt es eine Übergangsregelung bis Ende 2022. Die gilt für Hardware-Kassensysteme, die vor 2020 angeschafft wurden und „bauartbedingt nicht aufrüstbar sind“. Diese Übergangsregelung war im Einführungsgesetz zur Abgabenordnung von vornherein vorgesehen.

Elektronische Kassen vor Manipulationen schützen
Hintergrund der ganzen Aufregung: Ab 1. Januar 2020 müssen alle elektronischen Registrierkassen durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung geschützt sein. Das Aufzeichnungssystem muss sämtliche Geldgeschäfte und alle anderen Kassenaktivitäten ...

  • einzeln,
  • vollständig,
  • richtig,
  • zeitgerecht und
  • geordnet erfassen.

 
 
 

Auf diese Weise sollen in Zukunft Manipulationen von Bargeld-Geschäften unterbunden oder zumindest erschwert werden. Ziel der Maßnahme ist es, eine „verlässliche Grundlage für eine gleichmäßige Besteuerung zu schaffen“.

Die technische Sicherheitseinrichtung für elektronische Registrierkassen besteht aus drei Teilen:

  • Ein Sicherheitsmodul sorgt dafür, dass Kasseneingaben automatisch aufgezeichnet und hinterher nicht mehr unprotokolliert geändert werden können;
  • Auf einem angeschlossenen Speichermedium bleiben alle Aufzeichnungen während der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist gespeichert;
  • Eine einheitliche digitale Schnittstelle ermöglicht die Datenübertragung im Rahmen von Kassen- und Betriebsprüfungen:

 


Quelle: Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, BSI 


Wichtig: Unternehmen müssen die Anschaffung und Inbetriebnahme elektronischer Kassen und Kassensysteme und die dazugehörige TSE innerhalb eines Monats ans Finanzamt melden. Der amtlich vorgeschriebene Vordruck steht derzeit jedoch noch nicht zur Verfügung. Eine Meldung ist deshalb noch gar nicht möglich.

Bitte beachten Sie: Sobald die Einzelheiten der technischen Sicherung von orgaMAX-Registrierkassen abschließend geklärt sind, werden Anwender des Zusatzmoduls Kasse zeitnah informiert.

Weiterführende Informationen: