Newsletter Oktober 2014 Mindestlohn, Höchstgewinn & mehr


Liebe Leserinnen und Leser,


komm' ich jetzt im Fernsehen? Nein, aber im Radio: Die deltra-Belegschaft hat sich beim WDR 4-Firmenduell gegen starke Konkurrenz durchgesetzt – und durfte anschließend groß feiern. Grund zum Feiern haben auch viele Arbeitnehmer im Niedriglohnbereich: Ab 2015 gilt in Deutschland der flächendeckende gesetzliche Mindestlohn. Für Arbeit- und Auftraggeber bringt das nicht nur Mehrkosten, sondern auch eine Menge Fragen mit sich. Wir listen die wichtigsten auf – und verweisen auf die dazugehörigen Antworten.

Herbstliche Grüße aus Detmold
Nils Knop und das orgaMAX-Redaktionsteam

Die Themen im Überblick

Mehr Geld – mehr Kosten – neue Fragen: Der Mindestlohn kommt!

Ab Januar 2015 gilt in Deutschland ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro pro Zeitstunde. Geregelt ist das im "Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns".

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"We-eee are the Cham-pions …": Souveräner Erfolg im WDR 4-Firmenduell

Die deltra-Belegschaft kommt aus dem Feiern nicht mehr raus: Kaum waren die Aufräumarbeiten nach dem Tag der offenen Neubau-Tür erledigt, stand die Teilnahme am WDR 4-Firmenduell auf der Agenda.

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Mitarbeiterporträt: Sönke Köhn (Teamleitung Support)

Softwareentwicklung, Vertrieb und Service sind keine anonymen Prozesse. Im Geschäftsalltag treffen wir interessante, engagierte und kreative Menschen: Wir arbeiten mit ihnen zusammen, lernen von ihnen und werden gefordert. In unserer "Porträt"-Reihe stellen wir Kunden, Mitarbeiter und Kooperationspartner vor. Heute: Sönke Köhn.

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Tool-Tipp "kTimeStamp": Textbausteine, Zwischenablage & Notizen im Griff

Schon in der letzten Newsletter-Ausgabe hat Sandra Planke von "kTimeStamp" geschwärmt: "Ohne die tolle Textbaustein-Verwaltung kann ich mir meinen Arbeitsalltag schon gar nicht mehr vorstellen." Klingt gut: Angefangen hat das Hilfsprogramm vor rund drei Jahren tatsächlich als schlichter Zeitstempel ("time stamp") ...

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Praxistipp: Überweisungsvorlagen in SEPA-Überweisungen umwandeln

Die SEPA-Änderungen wirken sich nicht nur auf Kontoverbindungen und Lastschriften aus, sondern auch auf Überweisungen. Die in den Lieferanten-, Kunden- und Interessenten-Stammdaten hinterlegten Bankverbindungen lassen sich daher per Knopfdruck in SEPA-konforme IBAN und BIC umwandeln.

 

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