Newsletter Oktober 2014 Mindestlohn, Höchstgewinn & mehr

Liebe Leserinnen und Leser,
komm' ich jetzt im Fernsehen? Nein, aber im Radio: Die deltra-Belegschaft hat sich beim WDR 4-Firmenduell gegen starke Konkurrenz durchgesetzt – und durfte anschließend groß feiern. Grund zum Feiern haben auch viele Arbeitnehmer im Niedriglohnbereich: Ab 2015 gilt in Deutschland der flächendeckende gesetzliche Mindestlohn. Für Arbeit- und Auftraggeber bringt das nicht nur Mehrkosten, sondern auch eine Menge Fragen mit sich. Wir listen die wichtigsten auf – und verweisen auf die dazugehörigen Antworten.
Herbstliche Grüße aus Detmold
Nils Knop und das orgaMAX-Redaktionsteam
Die Themen im Überblick

Mehr Geld – mehr Kosten – neue Fragen: Der Mindestlohn kommt!
Ab Januar 2015 gilt in Deutschland ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro pro Zeitstunde. Geregelt ist das im "Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns".

"We-eee are the Cham-pions …": Souveräner Erfolg im WDR 4-Firmenduell
Die deltra-Belegschaft kommt aus dem Feiern nicht mehr raus: Kaum waren die Aufräumarbeiten nach dem Tag der offenen Neubau-Tür erledigt, stand die Teilnahme am WDR 4-Firmenduell auf der Agenda.

Mitarbeiterporträt: Sönke Köhn (Teamleitung Support)
Softwareentwicklung, Vertrieb und Service sind keine anonymen Prozesse. Im Geschäftsalltag treffen wir interessante, engagierte und kreative Menschen: Wir arbeiten mit ihnen zusammen, lernen von ihnen und werden gefordert. In unserer "Porträt"-Reihe stellen wir Kunden, Mitarbeiter und Kooperationspartner vor. Heute: Sönke Köhn.

Tool-Tipp "kTimeStamp": Textbausteine, Zwischenablage & Notizen im Griff
Schon in der letzten Newsletter-Ausgabe hat Sandra Planke von "kTimeStamp" geschwärmt: "Ohne die tolle Textbaustein-Verwaltung kann ich mir meinen Arbeitsalltag schon gar nicht mehr vorstellen." Klingt gut: Angefangen hat das Hilfsprogramm vor rund drei Jahren tatsächlich als schlichter Zeitstempel ("time stamp") ...

Praxistipp: Überweisungsvorlagen in SEPA-Überweisungen umwandeln
Die SEPA-Änderungen wirken sich nicht nur auf Kontoverbindungen und Lastschriften aus, sondern auch auf Überweisungen. Die in den Lieferanten-, Kunden- und Interessenten-Stammdaten hinterlegten Bankverbindungen lassen sich daher per Knopfdruck in SEPA-konforme IBAN und BIC umwandeln.