Newsletter Oktober 2017 GWG-Grenze? GKV-Beiträge? Es geht aufwärts!

 

Liebe Leserinnen und Leser,

das Jahr 2018 bringt eine historische Zäsur: Erstmals seit 1964 (!) steigt die GWG-Grenze. 
Wir zeigen, welche Auswirkungen die Anhebung auf 800 Euro schon für das laufende Geschäftsjahr hat. Eine bedeutsame Änderung gibt es auch bei den Krankenkassen-Beiträgen freiwillig gesetzlich versicherter Selbstständiger: Die rückwirkenden Beitragsanpassungen bringen für die meisten Betroffenen Nachteile. Von Vorteil sind dagegen die Praxis- und Softwaretipps, die wir auch diesmal wieder für Sie zusammengestellt haben!


Alles Gute und herbstliche Grüße aus Detmold
Alina Tewes & das orgaMAX Redaktionsteam


Die Themen im Überblick

Ab 2018: Vorläufige GKV-Beiträge für Selbstständige

Durch das Anfang 2017 verabschiedete „Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz“ hat sich das Beitragsverfahren für Selbstständige, die freiwillig Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung sind, grundlegend geändert: Künftig werden die Krankenkassen-Beiträge dieser Versicherten auf Grundlage des Vorjahres-Einkommensteuerbescheids vorläufig festgesetzt. Erst wenn der Steuerbescheid für das betreffende Kalenderjahr vorliegt und damit die tatsächlich erzielten beitragspflichtigen Einkünfte feststehen, verschickt die Krankenkasse den endgültigen Beitragsbescheid.

 

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Jahresendspurt: GWG-Anschaffungen auf 2018 verschieben

Die Anschaffungskosten von „Geringwertigen Wirtschaftsgütern“ (GWG) dürfen im Jahr der Anschaffung komplett von der Steuer abgesetzt werden. Derzeit liegt die allgemeine Netto-Wertgrenze für GWG-Anschaffungen bei 410 Euro. Die gute Nachricht: Nach über 50 (!) Jahren steigt der Grenzwert ab dem Wirtschaftsjahr 2018 auf 800 Euro. Das „GWG-Verzeichnis“ muss künftig für Wirtschaftsgüter im Wert zwischen 250 Euro (bisher: 150 Euro) und 800 Euro (bisher 410 Euro) geführt werden.

 

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GWG-Zusatztipp: So heben Sie die 800-Euro-Grenze auf 1.330 Euro!

Apropos IAB-Trick: An den Vorschriften des Investitionsabzugsbetrags ändert sich grundsätzlich nichts. Ein IAB darf laut § 7g Einkommensteuergesetz weiterhin für alle abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens gebildet werden. Das gilt auch für gebrauchte Güter. Mit dem IAB bilden Sie ganz bequem Rücklagen für zukünftige Anschaffungen und senken gleichzeitig Ihre Steuerbelastung.

 

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Tooltipp: So holen Sie WhatsApp auf den Desktop

Falls Ihnen WhatsApp bislang nur im Smartphone-Miniformat vertraut ist, sollten Sie einen Blick auf die WebApp werfen: Denn so praktisch das allgegenwärtige Smartphone sein mag: Manche Aufgaben lassen sich per Tastatur und Maus einfach schneller und komfortabler erledigen. Denken Sie nur an den gezielten Dokumentenversand an Kunden, Kollegen, Mitarbeiter und externe Dienstleister.

Deshalb lässt sich WhatsApp seit einiger Zeit auch im Web-Browser bedienen. Außerdem gibt es mehrere Desktop-Apps, darunter …

 

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Praxistipp: Allgegenwärtige Kunden-„Details“

Im „Details“-Bereich am unteren Rand der Kundentabelle gibt es auf der „Info“-Registerkarte eine Kunden-Schnellansicht. Dort finden Sie alle wichtigen Kontakt-, Umsatz- und Kontostands-Daten des markierten Kunden wieder.

Außerdem stehen Ihnen in der Details-Ansicht bis zu zehn weitere Registerkarten zur Verfügung, über die Sie direkten Zugriff auf sämtliche Vorgänge und Zusatzinformationen des betreffenden Kunden haben – darunter: ...

 

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Aktuelle orgaMAX-Webinare: Learning by watching!

orgaMAX-Webinare sind kostenlose Online-Seminare: Unser IT-Trainer Philipp Rummel präsentiert neue Programmbereiche und zeigt Ihnen, wie Sie bekannte Funktionen noch effektiver einsetzen. Dabei führt er Sie Schritt für Schritt durch typische Anwendungs-Szenarien.

Die nächsten Webinartermine: ...

 

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