AGB – brauche ich die? Business-Basics

Im Geschäftsleben sind „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ allgegenwärtig. Das berühmte „Kleingedruckte“ hat den Zweck, Vertragsverhandlungen zu beschleunigen und offen gebliebene vertragliche Einzelfragen zu klären – nach Möglichkeit im Sinne des AGB-Verwenders, versteht sich. Zu den klassischen AGB-Konditionen zählen zum Beispiel...
- Zahlungs- und Lieferbedingungen,
- Verpackungs-, Versand- und Versicherungskosten,
- Eigentumsvorbehalte,
- Haftungsregelungen oder auch
- Erfüllungsort und Gerichtsstand.
Hintergrund: Vertragsdetails, die nicht ausdrücklich einzelvertraglich geregelt sind, fallen unter die allgemeinen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Gelingt es einem der Vertragspartner, seine AGB zum Vertragsbestandteil zu machen, muss der Geschäftspartner die betreffenden Risiken und Kosten tragen.
So ganz unproblematisch ist die wirksame Einbeziehung eigener AGB-Klauseln in Verträge allerdings nicht – mehr dazu im nächsten Absatz. Vorweg: Eine wie auch immer geartete gesetzliche Pflicht, separate AGB zu formulieren und zu verwenden, gibt es nicht! Rechtlich spricht überhaupt nichts dagegen, sämtliche Vertragskonditionen in jedem Einzelfall auszuhandeln und ausdrücklich in den Vertrag aufzunehmen. In Zeiten des Copy & Paste ist das technisch und organisatorisch ja auch überhaupt kein Problem.
Übrigens: Sofern es sich um vorformulierte Passagen handelt, die in einer Vielzahl von Verträgen verwendet werden und die nicht Gegenstand der Vertragsverhandlung sind, werden auch Klauseln innerhalb eines Vertragsvordrucks als AGB behandelt!
Copy & Paste? Keine gute Idee!
Apropos kopieren: Einfach irgendwelche gut klingenden AGB-Klauseln aus dem Internet (womöglich sogar von Wettbewerbern) abzukupfern, ist gefährlich. Und das gleich aus mehreren Gründen:
- Bei AGB handelt es sich zwar um vorformulierte Vertragskonditionen – es gibt aber keine allgemeingültigen Allzweck-Klauseln.
- Je nach Branche, Vertragsart, Produkten und / oder Dienstleistungen sollten AGB möglichst genau auf das eigene Unternehmen zugeschnitten sein.
- Wenn Sie sich im Wirtschaftsrecht nicht gut auskennen, können Sie kaum beurteilen, ob fremde AGB inhaltlich für Ihre Zwecke geeignet sind.
- Mit unpassenden AGB stehen Sie sich womöglich schlechter als ganz ohne Kleingedrucktes: Unter Umständen blamieren Sie sich oder machen sich sogar inhaltlich angreifbar.
Hinzu kommt, dass auch AGB-Formulierungen grundsätzlich dem Urheberrecht unterliegen: Der Autor kann Ihnen die Verbreitung untersagen und Schadenersatz verlangen. Das wird oft teuer, denn zum Schadenersatz kommen die Druckkosten für neue Geschäftspapiere hinzu.
Da ist es dann doch deutlich günstiger, sich Rat bei der Rechtsabteilung des eigenen Branchen- oder Berufsverbands zu holen – oder gleich einen Rechtsanwalt oder Steuerberater hinzuzuziehen. Und auch, wenn Sie Ihre AGB selbst schreiben, sollten Sie Ihren Entwurf unbedingt einem Fachmann oder einer Fachfrau zur inhaltlichen Prüfung vorlegen!
AGB goes BGB
Zurück zur Verwendung vorformulierter Vertragsklauseln: Um Verbraucher vor hinterhältigen Regelungen im Kleingedruckten zu schützen, wurde von 40 Jahren das AGB-Gesetz eingeführt. Dessen Bestimmungen sind in der Zwischenzeit ins Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) übernommen worden. Die Regelungen finden sich in den Paragrafen 305 bis 310 BGB. Die AGB-Paragrafen des BGB klären die Voraussetzungen für die Einbeziehung von Standardklauseln in Verträge:
- Überraschende Klauseln, die den Kunden benachteiligen, sind wirkungslos (z. B. im Vertrag unerwähnte Zusatzkosten oder Leistungseinschränkungen).
- Gesetzliche Garantie-, Haftungs- und ähnliche Schutzvorschriften können durch AGB nicht außer Kraft gesetzt werden.
- Individuell ausgehandelte Vertragsinhalte haben grundsätzlich Vorrang vor den AGB.
- Bestehen Zweifel über einzelne AGB-Klauseln, werden sie zu Ungunsten des AGB-Verwenders ausgelegt.
- Bei Geschäften mit Verbrauchern muss ein AGB-Verwender ausdrücklich auf seine allgemeinen Geschäftsbedingungen hinweisen (z. B. mündlich, schriftlich im Vertrag oder in einem gut sicht- und lesbaren Aushang). Zum Vertragsbestandteil werden AGB außerdem nur, wenn der Verbraucher damit einverstanden ist.
- Bei B2B-Geschäften ist das anders: Ist der Kunde ein Unternehmer, entfällt die Hinweispflicht. Geschäftsleute müssen wissen, dass der Vertragspartner AGB verwendet und deren Inhalt prüfen. Ansonsten gilt: Wer schweigt, scheint zuzustimmen.
Wenn Sie die Einbeziehung der AGB Ihres Vertragspartners verhindern wollen, müssen Sie dem ausdrücklich widersprechen. Oder aber eigene AGB verwenden: Wenn beide Vertragspartner AGB einsetzen, die sich ganz oder teilweise widersprechen (z. B. in Haftungsfragen oder bei den Liefer- und Zahlungskonditionen), gelten standardmäßig die allgemeinen Bestimmungen des BGB. Oder Sie einigen sich darauf, den endgültigen Vertragsschluss bis zu einer einvernehmlichen Regelung aufzuschieben.
Mit anderen Worten:
1. Eine generelle AGB-Pflicht gibt es nicht.
2. Wirksame AGB sorgen im Privatkunden-Geschäft für mehr Klarheit und für eine stärkere Vertragsposition.
3. Im B2B-Geschäft dienen eigene AGB vor allem dem Zweck, die automatische Wirkung der gegnerischen AGB auszubremsen.
4. Ganz gleich, ob B2B oder B2C: AGB sollten auf jeden Fall auf das eigene Unternehmen zugeschnitten sein und rechtlich von einem Experten geprüft werden.
Praxistipp
orgaMAX unterstützt Sie mit vielen praktischen Funktionen dabei, Ihre AGB wirksam in Ihre Verträge einzubeziehen:
Beim E-Mail-Versand Ihrer Angebote, Rechnungen, Bestellungen und sonstigen Geschäftspost können Sie Ihre AGB standardmäßig als Dateianhang mitschicken (am besten im PDF-Format). Welche Dokumente Sie verschicken wollen, können Sie gezielt für jede einzelne Vorgangsart gesondert festlegen. Die Einstellungen nehmen Sie im Bereich „Stammdaten > Meine Firma“ unter „Ausgabeoptionen“ im Abschnitt „E-Mail-Anhänge“ vor: Dort klicken Sie neben der jeweiligen Vorgangsart auf den Button „Verwalten“ und „Importieren“ anschließend das gewünschte Dokument. Sie können je Vorgangsart bei Bedarf auch mehrere unterschiedliche Dokumente auswählen.

Wenn Sie einen Online-Shop betreiben oder Ihre Produkte über eBay, Amazon und ähnliche Marktplätze vertreiben, binden Sie Ihre AGB ebenfalls in Form von E-Mail-Anhängen ein. Die dazugehörenden Einstellungen nehmen Sie unter „Stammdaten > Einstellungen“ im Bereich „E-Commerce“ vor. Ein Mausklick auf die Schaltfläche „E-Mail Anhänge verwalten“ genügt:

Mithilfe des Zusatzmoduls „Vorlagen-Designer“ können Sie Ihre AGB auch in die Print-Versionen Ihrer Geschäftskorrespondenz einbinden. Falls Sie dabei Unterstützung brauchen, wenden Sie sich am besten an die Kollegen vom orgaMAX-Serviceteam.