So funktioniert die „Differenzbesteuerung" orgaMAX-Praxistipp 1
Die wenig bekannte Differenzbesteuerung sorgt unter bestimmten Voraussetzungen für Preis- und Steuervorteile. Und wenn doch, wird die – auch „Margen-Besteuerung“ genannte – Sonderregelung oft missverstanden. Grund genug, einmal etwas genauer hinzuschauen: Richtig ist, dass die in § 25a UStG geregelte Differenzbesteuerung ...
- nur von Händlern in Anspruch genommen werden kann, die gebrauchte Waren einkaufen und weiterverkaufen (= „Wiederverkäufer“),
- nur auf Warenverkäufe (außer Edelsteinen) anwendbar ist, bei deren Einkauf keine Umsatzsteuer ausgewiesen wurde (etwa, weil sie bei Privatleuten oder Kleinunternehmern eingekauft wurden) und
- zu einer geringeren Umsatzsteuerbelastung des Endverkaufspreises führt. Geringere Bruttopreise wiederum wissen Privatkunden und umsatzsteuerliche Kleinunternehmer zu schätzen.
Nicht richtig hingegen ist, dass die Differenzbesteuerung komplett an die Stelle Regelbesteuerung tritt! Auch mit der Kleinunternehmerregelung hat die Vorschrift nichts zu tun: Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, kann die Differenzbesteuerung problemlos mit der Regelbesteuerung kombiniert werden – falls erforderlich sogar in ein und derselben Rechnung! Hauptsache, die Umsatzsteuer ist korrekt ausgewiesen und die Begründung für die abweichende Steuerberechnung geht aus Rechnung hervor. Mit orgaMAX ist das zum Glück kein Problem. Dazu später mehr.
Differenzbesteuerung: So rechnen Wiederverkäufer richtig
Doch der Reihe nach: Dass die Umsatzsteuerbelastung bei der Differenzbesteuerung niedriger ausfällt als bei der Regelbesteuerung, liegt am Rechenweg. Die Steuer fällt nicht wie üblich auf den Netto-Verkaufspreis an (im Beispiel unten: 5.000 Euro), sondern auf die Differenz zwischen Einkaufspreis und Verkaufspreis (im Beispiel: 2.000 Euro):

Ein Wiederverkäufer kann die differenzbesteuerte Ware unter ansonsten gleichen Bedingungen in diesem Fall also um 570 Euro (950 minus 380 Euro) günstiger verkaufen als ein Kollege, der sich für die Differenzbesteuerung entscheidet. Für Privatleute und andere Käufer, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, ist das ein durchaus spürbarer Preisvorteil!
Wichtig:
- Bei der Differenzbesteuerung gilt immer der Regelsteuersatz von 19%. Beim Verkauf gebrauchter Waren, die standardmäßig dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 % unterliegen, fällt der Steuervorteil daher deutlich geringer aus. Wiederverkäufer solcher Waren verzichten häufig auf die Differenzbesteuerung
- Den (geringeren) Umsatzsteueranteil darf der Verkäufer auf seinen Rechnungen nicht ausweisen! Bei Verkauf gebrauchter Waren an Geschäftskunden lohnt sich die Differenzbesteuerung daher nicht – im Gegenteil: Wegen des fehlenden Vorsteuerabzugs ergibt sich beim differenzbesteuerten Gesamtpreis (5.380 Euro) sogar eine höhere Betriebsausgabe als bei der Regelbesteuerung!
- Rosinenpickerei ist zum Glück erlaubt: Laut § 25 a Abs. 8 UStG darf ein Wiederverkäufer bei jeder einzelnen Lieferung entscheiden, ob er die Differenzbesteuerung anwendet oder nicht.
- Differenzbesteuerte Rechnungspositionen müssen einen Hinweis auf die Sonderregelung enthalten. Mit einem schlichten Hinweis („MwSt. nicht ausweisbar“) ist es seit einigen Jahren nicht mehr getan: Gemäß § 14a Abs. 6 UStG müssen differenzbesteuerte Warenverkäufe einen der folgenden Hinweise enthalten:
- „Gebrauchtgegenstände/Sonderregelung“,
- „Kunstgegenstände/Sonderregelung“ oder
- „Sammlungsstücke und Antiquitäten/Sonderregelung“
Wichtig: Bei einer eventuellen Steuerprüfung wird die abweichende Steuerberechnung einzeln kontrolliert. Aus der Buchführung müssen daher Einkaufspreis, Verkaufspreis und Marge der jeweiligen Verkaufsvorgänge nachvollziehbar hervorgehen.
Differenzbesteuerung mit orgaMAX
orgaMAX ermöglicht die Wahl der Differenzbesteuerung bei Ihren Angeboten und Rechnungen auf Positionsebene: Sie können Ihren Kunden also Rechnungen schreiben, in denen einige Positionen der Differenzbesteuerung unterliegen und andere dem Regelsteuersatz.
Beispiel: Sie verkaufen einen Gebrauchtwagen mit einem Satz neuer Winterreifen. Dazu ...
(1)machen Sie die Angaben zum Fahrzeug und tragen den Endverkaufspreis ein (z. B. „VW Golf V“ - „7.500 Euro“),
(2)klicken dann auf die Schaltfläche „Positionen bearbeiten“ und dort wiederum auf „Differenzbesteuerung zum Artikel einfügen“ und
(3)geben im Anschluss an einen kurzen Programmhinweis den „Einkaufspreis des Artikels“ (4.000 Euro),
(4)die Art des Artikels („Gebrauchtgegenstand“) ein und
(5)klicken auf „OK – F11“):

Daraufhin legt das Programm im Hintergrund zwei zusätzliche Positionen an (in der nächsten Abbildung gelb markiert): Mit deren Hilfe wird die Differenzbesteuerung dokumentiert und der Steuerbetrag berechnet. Auf dem Angebot oder der Ausgangsrechnung erscheinen diese Angaben nicht!
Fehlen schließlich noch die vier neuen (regelbesteuerten) Winterreifen, die Sie als ganz normale Artikel eingeben. Der orgaMAX-Dialog sieht dann zum Beispiel so aus:

Bitte beachten Sie: Bei Waren, die der Regelbesteuerung unterliegen werden auf Positionsebene normalerweise Bruttobeträge angezeigt. Falls erforderlich, können Sie Ihre Rechnungsansicht am unteren Rand des Dialogfensters von „netto“ auf „brutto“ umstellen.
Nachdem Sie Ihre Eingaben mit „Schließen F12“ beendet haben, sieht die Druckansicht der Rechnung in unserem Beispiel so aus:

Ergebnis:
(1)Bei der differenzbesteuerten Position 1 erscheint der Hinweis auf den Grund der abweichenden Umsatzbesteuerung („Gebrauchtgegenstände/Sonderregelung“),
(2)der Gesamtbetrag ist korrekt ermittelt (7.500 Euro + 238 Euro = 7.738 Euro) und
(3)der Steuersatz (19 %), die Bemessungsgrundlage (200 Euro) und der Mehrwertsteuer-Betrag (38 Euro) der regelbesteuerten Winterreifen ist ebenfalls richtig ausgewiesen.
Bitte beachten Sie:
orgaMAX stellt Ihnen praxisnahe und gesetzeskonforme Tools zur Verfügung. Bevor Sie sich für den Einsatz der Differenzbesteuerung entscheiden, sollten Sie die Bedingungen Ihres Einzelfalls aber auf jeden Fall mit einem Steuerberater besprechen oder direkt beim Finanzamt nachfragen.
Lektüretipp: Die Umsatzsteuervoranmeldung, die mehrmals im Jahr fällig ist, fällt vielen Unternehmern nicht leicht. Daher haben wir Ihnen unter Umsatzsteuervoranmeldung alle Informationen zusammengestellt, die Sie als Unternehmer wissen sollten.