Newsletter Oktober 2019 Das neue orgaMAX, Steuernummern und Stornorechnungen

 

Liebe Leserinnen und Leser,

kaum ist das letzte Quartal des Jahres 2019 angebrochen, da haben unsere Entwickler auch schon die nächste orgaMAX-Version ausgerollt: Freuen Sie sich auf das in jeder Hinsicht „neue orgaMAX“. Denn diesmal bleibt es nicht bei zusätzlichen Features sowie technischen und rechtlichen Aktualisierungen... 
Außerdem berichten wir von unserem jüngsten Kundenbesuch, stellen die praktischen Stornorechnungen vor und zeigen, wie Sie mit orgaMAX per Mausklick ausländische Steuernummern prüfen!

 

Viele Grüße aus Detmold
Lennart Hense & das orgaMAX Redaktionsteam

Die Themen im Überblick

Das neue orgaMAX

Seit Anfang Oktober steht die neue orgaMAX-Version zum Download bereit. Mit dem neuen orgaMAX beginnt eine ganz neue Zeitrechnung: Denn diesmal bleibt es nicht bei technischen und rechtlichen Updates, praktischen Zusatzfunktionen und Optimierungen.

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orgaMAX zu Besuch bei ... Patrick Pantze Images

Einblicke in die Unternehmenswelt unserer Kunden sind immer wieder spannend und inspirierend: Deshalb freuen wir uns über jede Möglichkeit, orgaMAX-Anwender vor Ort zu besuchen. Die Rückmeldungen zum Einsatz der Software in unterschiedlichen Branchen und Anwendungsbereichen bilden zudem oft die Basis für Weiterentwicklungen und Optimierungen unserer Bürosoftware.

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Lektüretipp: Studie zur Praxis der Betriebsprüfung in Deutschland

Nach Feststellungen der Beratungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC) müssen drei von vier Unternehmen nach Betriebsprüfungen mit Steuer-Mehrbelastungen rechnen. Im letzten Prüfzeitraum verhängte der Fiskus demnach Nachzahlungen von insgesamt rund 17 Milliarden Euro.

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Gutschrift per Stornorechnung: Muss das denn sein?

Kurz gesagt: Nein, eine gesetzliche Storno-Pflicht existiert nicht. Es gibt aber gute Gründe, fehlerhafte Abrechnungen per Gutschriften zu stornieren. Und anschließend eine neue Rechnung auszustellen. Doch der Reihe nach: 
Eine finanzamtskonforme Rechnung darf gemäß § 31 Abs. 1 UStDV „aus mehreren Dokumenten bestehen, aus denen sich die nach § 14 Abs. 4 des Gesetzes geforderten Angaben insgesamt ergeben.“ Vorausgesetzt, in einem dieser Dokumente ...

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So prüfen Sie ausländische Steuernummern orgaMAX-Praxistipp

Wenn Unternehmen Geschäfte mit Selbstständigen und Unternehmen aus anderen EU-Ländern machen, müssen sie normalerweise keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen. Das senkt bei allen Beteiligten den bürokratischen Aufwand:

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Aktuelle orgaMAX-Webinare: Learning by watching!

orgaMAX-Webinare sind kostenlose Online-Seminare: Unser IT-Trainer Philipp Rummel präsentiert neue Programmbereiche und zeigt Ihnen, wie Sie bekannte Funktionen noch effektiver einsetzen. Dabei führt er Sie Schritt für Schritt durch typische Anwendungs-Szenarien.

Die nächsten Webinartermine: ...

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