Business-Ansprechpartner So finden Sie die richtige Anlaufstelle
Klar: Antworten auf Fragen rund um die Gründung, Änderung oder Erweiterung eines Gewerbes oder einer freiberuflichen Praxis finden sich „im Internet“ wie Sand am Meer. Fragt sich nur, wie lange man braucht, um eine passende, verlässliche und vor allem aktuelle Quelle zu finden. Manchmal dauert es Stunden, bevor auch nur eine zuständige Stelle ausfindig gemacht ist!
Die Einrichtung behördenübergreifender „Einheitlicher Ansprechpartner“ für Unternehmer und Selbstständige war daher längst überfällig. Diese Anlaufstellen sollen laut EU-Dienstleistungsrichtlinie für Informationsanfragen und als „Verfahrensmittler“ zur Verfügung stehen. Jahrelang haben sich die zuständigen Verwaltungen mit der Einrichtung lokaler und regionaler Informationszentralen schwergetan. Inzwischen können sich Gründer und Unternehmer aber in allen Ländern und den meisten Kommunen an Einheitliche Ansprechpartner wenden. Die Anlaufstellen stehen Ihnen in der Regel sowohl in Form eines elektronischen Serviceportals als auch persönlich zur Verfügung. Die vorhandenen Angebote sind allerdings noch wenig bekannt und werden daher in der Praxis recht selten in Anspruch genommen.
Immerhin können Sie die für Ihr Unternehmen zuständige Stelle mittlerweile ganz einfach herausfinden: Beim bundesweiten Behördenwegweiser des Bundeswirtschaftsministeriums gibt es eine interaktive Deutschlandkarte: Mit der landen Sie – je nach Bundesland – entweder direkt bei dem für Sie zuständigen Einheitlichen Ansprechpartner – oder aber beim Service- oder Dienstleisterportal Ihres Bundeslandes. Von da aus lässt sich die passende Stelle schnell ermitteln – meist genügt die Eingabe der Postleitzahl.
Zugegeben: Vor Ort wird nicht jeder zuständige Mitarbeiter die gewünschte Information auf Anhieb zur Verfügung stellen oder gar gleich den Vorgang übernehmen und erledigen. Aber die Wahrscheinlichkeit, die gewünschte Auskunft oder den richtigen Ansprechpartner zu finden, ist deutlich höher als bei einem Anruf in der meist hilflosen Telefonzentrale der Gemeinde.
Zusatztipp: Zwar sind die Einheitlichen Ansprechpartner Ländersache – das bereits erwähnte bundesweite BMWi-Angebot enthält aber weit mehr nur als Links zu den Servicestellen der Bundesländer. Wenn Sie im Behördenwegweiser Ihre Staatsangehörigkeit, die Unternehmens-Rechtsform, Branche oder Berufsbezeichnung und PLZ eingeben, wird postwendend eine recht zielgenaue Info-Übersicht angezeigt.
In dieser Übersicht finden Sie neben allgemeinen Gründerinformationen unter anderem Auskünfte über:
- zuständige Behörden und (zum Teil) sogar die erforderlichen Formulare,
- Steuerpflichten und Gründungskosten,
- Freiwillige und Pflichtversicherungen für Unternehmer und deren Mitarbeiter,
- einschlägige Gesetze,
- passende Beratung- und Förderungsangebote sowie
- die Adressen zuständiger lokaler und regionaler Ämter und Behörden:

Wer will, kann sich den BMWi-Behördenwegweise sogar als iOS- oder Android-App auf sein Smartphone oder Tablet lassen. Ganz gleich, ob Browser oder App: Die interaktiven Infopakete sind zwar nicht immer 100-prozentig passgenau – aussagekräftiger als viele allgemeine Gründer- und Unternehmerleitfäden sind sie aber definitiv. Ein Besuch lohnt sich allemal.
Und gleich noch ein Tipp hinterher: Falls Sie eine Fachfrage zu einem ganz bestimmten Thema haben, können Sie auch eine der bundesweiten Info-Hotlines nutzen. Die hatten wir Ihnen im Juli-Newsletter unter der Überschrift „Business-Hotlines – Fragen kostet (fast) nichts!“ vorgestellt.