Gut zu wissen Branchen-Kennzahlen des Finanzamts
Alle Jahre wieder veröffentlicht das Bundesfinanzministerium seine Richtsatzsammlung (PDF, 237 KB). Darin enthalten sind Umsatz-, Material- und Gewinnkennzahlen zahlreicher Wirtschaftszweige. Vor wenigen Wochen ist die Ausgabe 2018 erschienen, die auf Daten des Kalenderjahrs 2017 basiert. Darin enthalten sind Richtwerte für über 70 Branchen, deren Kennzahlen zudem nach Betriebsgrößen unterschieden werden.
Auf Grundlage dieser Erfahrungswerte können Betriebsprüfer Unternehmensabschlüsse auf Plausibilität prüfen oder bei fehlenden Aufzeichnungen die Besteuerungsgrundlagen schätzen. Außerdem haben Steuerpflichtige die Möglichkeit, private Warenentnahmen anhand der Richtsätze monatlich pauschal zu buchen. Das erspart die aufwendige Aufzeichnung einzelner Entnahmen. Die nach Gewerbezweigen unterteilten „Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben“ und die dazugehörigen Erläuterungen finden sich auf den Seiten 36 und 37 der aktuellen Richtsatzsammlung.
Bitte beachten Sie: Für Freiberufler und ähnlich selbstständige Dienstleister gibt es keine amtlichen Richtsätze. Nach Auffassung der Finanzbehörden weichen die wirtschaftlichen Verhältnisse freiberuflicher Betriebe zu stark voneinander ab. Ausgehend von den Umsatzerlösen finden Handels-, Handwerks- und gewerbliche Mischbetriebe in der Richtsatzsammlung Erfahrungswerte der Finanzämter über durchschnittliche Rohgewinne:
- Liegen die Gewinn-Kennzahlen eines Unternehmens im Verhältnis zum Umsatz erkennbar unter dem Richtwert vergleichbarer Betriebe desselben Wirtschaftszweigs, schrillen die Alarmglocken.
- Zudem lassen die Kennzahlen Rückschlüsse auf das Verhältnis von Materialeinsatz und Gewinnen zu: Weichen die Werte eines Betriebs im Einzelfall signifikant von denen des Branchendurchschnitts ab, werden Prüfer ebenfalls hellhörig.
Beispiel: Für Imbissbetriebe haben die Finanzämter im letzten Jahr Rohgewinnaufschläge zwischen 144 % und 376 % ermittelt. Für die gesamte Branche ergibt das einen durchschnittlichen Rohgewinnaufschlag von 223 %. Mit anderen Worten: Wenn der Betreiber einer typischen Imbissbude Ausgaben für Waren und Material in Höhe von 31.000 Euro geltend macht, erwarten die Prüfer einen Rohgewinn von rund 69.000 Euro [=31.000 x 223 / 100)]. Je nach Gesamtumsatz lässt das dann auf einen Reingewinn zwischen 23.000 Euro und 31.000 Euro schließen.

Wichtig: Die Richtsätze des Fiskus sind nur Anhaltspunkte. Im Einzelfall kann es gute und plausible Gründe für Abweichungen geben. Denken Sie nur an Anlaufschwierigkeiten während der Gründungsphase, hohe Investitionen und persönliche oder betriebliche Krisen. Selbstständige und Unternehmer sollten sich über mögliche Diskrepanzen im Klaren und auf entsprechende Nachfragen bei einer Betriebsprüfung vorbereitet sein.
Tipp: Neben den eigentlichen Kennzahlen enthält die Richtsatzsammlung …
- Informationen über den Aufbau der Richtsätze,
- die Ermittlung „normalisierter“ Berechnungsgrundlagen (z. B. die Abgrenzung des „wirtschaftlichen Umsatzes“ von untypischen Betriebseinnahmen),
- die entsprechende Bereinigung der Ausgaben für Waren und Material, Löhne und Gehälter sowie anderer Aufwendungen und
- die eingangs bereits erwähnten Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben.
Falls sich Ihnen die Bedeutung einzelner Richtsätze nicht erschließt oder der Zusammenhang zu eigenen Kennzahlen nicht klar ist (z. B. den „Rohgewinn“-Auswertungen von orgaMAX oder den Zahlen Ihrer betriebswirtschaftlichen Auswertung, BWA), sprechen Sie am besten mit Ihrem Steuerberater.