Lektüretipp orgaMAX-Leitfaden Summen- und Saldenlisten

Im orgaMAX-Arbeitsbereich „Finanzen > Rechnungs- und Buchhaltungslisten“ versteckt sich ein zentrales Informations- und Auswertungs-Tool der kaufmännischen Buchführung: Die Summen- und Saldenliste („SuSa“) liefert einen schnellen, komprimierten und aussagefähigen Kurzüberblick über ...

  • Anfangsbestände,
  • laufende Veränderungen sowie Schlussbestände
  • aller Bestands-, Erfolgs-, Gläubiger- und Schuldner-Konten,

... auf denen im Laufe einer Abrechnungsperiode Buchungen stattgefunden haben. Keine Sorge: Wenn Sie bislang gut ohne SuSa ausgekommen sind, können Sie auch weiterhin darauf verzichten. Die Spezialauswertung richtet sich an orgaMAX-Anwender, die zumindest grundlegende Buchhaltungskenntnisse haben.

Bitte beachten Sie:

  • Die Bedienung der orgaMAX-SuSa ist einfach: Falls Ihr Steuerberater Sie nach „Summen- und Saldenlisten“ fragt, können Sie ihm diese auf Knopfdruck liefern.
  • Vorsicht ist jedoch bei Anpassungen und Optimierungen geboten. Korrekturen erfordern unter Umständen manuelle Buchungen. Mögliche Eingabefehler können sich auf die Besteuerungsgrundlagen auswirken und zu kostspieligen Konsequenzen führen.


Aufbau der SuSa
Anhand der SuSa erkennen Sie von links nach rechts ...

(1) die Kontonummern des gewählten Standardkontenrahmens (SKR03/SKR04),
(2) die Kontobezeichnungen,
(3) die Jahres-Anfangsbestände („EB-Werte“ = „Eröffnungsbilanz-Werte“),
(4) die Zu- und Abgänge im Abrechnungsmonat („Soll“ und „Haben“),
(5) die kumulierten Zu- und Abgänge im laufenden Jahr (= „Jahreswert“) sowie die
(6) die Schlussbestände am Ende des Abrechnungsmonats (= „Saldo“) ... aller wichtigen Bilanzkonten.

Am rechten Rand der „EB-Werte“- und „Saldo“-Spalten ist neben dem absoluten Saldenbetrag am Buchstaben ...
(7) „S“ oder „H“ zu erkennen, ob der Saldo des Kontos im Soll oder Haben steht.

Bitte lassen Sie sich durch betriebswirtschaftliche Fachbegriffe wie „Eröffnungsbilanz“, „Saldo“, „Soll“, „Haben“ nicht verunsichern. Als Einnahmenüberschussrechner brauchen Sie keine doppelte Buchführung und müssen keinen kaufmännischen Jahresabschluss mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung erstellen. Wenn Sie und Ihr Steuerberater Summen- und Saldenlisten für interne Zwecke nutzen, ändert sich daran nichts.

Lektüretipp: Damit Sie sich bei Bedarf eingehender mit den Aussagen Ihrer SuSa beschäftigen und falls erforderlich Anpassungen vornehmen können, stellen wir auf unserer Website eine ausführliche FAQ-Sammlung zum Download bereit (PDF, 2,2 MB).

Wichtig: Eigenhändige Korrekturbuchungen und ähnliche Eingriffe sollten Sie nur dann vornehmen, wenn Sie über fundierte Buchhaltungs-Kenntnisse verfügen. Die Details besprechen Sie am besten mit Ihrem Steuerberater oder Buchführungshelfer.