orgaMAX-Praxistipp So nutzen Sie das Verrechnungskonto
Kennen Sie das orgaMAX-Verrechnungskonto?
Das virtuelle Buchungskonto kann Ihnen eine Menge Verwaltungsaufwand sparen.

Hintergrund: Standardmäßig müssen Unternehmen ihre Bargeld-Transaktionen in einem „Kassenbuch“ aufzeichnen – und zwar an jedem einzelnen Tag: „Kasseneinnahmen und Kassenausgaben sind täglich festzuhalten.“ Das hat der Gesetzgeber in § 146 Abgabenordnung festgelegt.
Für das Verbuchen von Bargeld-Transaktionen stellt Ihnen orgaMAX selbstverständlich alle erforderlichen Tools zur Verfügung:
- Im elektronischen „Kassenbuch“ zeichnen Sie Bargeld-Einnahmen und -Ausgaben taggenau auf.
- Händler und Dienstleister mit Ladengeschäften können die GoBD-konforme orgaMAX-Registrierkasse nutzen: Das Zusatzmodul „Kasse POS“ enthält alle Funktionen, die Sie beim Kassieren am „Point-of-Sale“ brauchen. Dazu gehören zum Beispiel Zählprotokolle, Kassenabschlüsse und Kassenberichte.
Doch zum Glück brauchen viele Selbstständige weder ein Kassenbuch noch eine elektronische Registrierkasse! Wer keine oder nur geringfügige Bargeld-Einnahmen hat, ist nämlich vielfach von den pingeligen Aufzeichnungspflichten der Abgabenordnung befreit.
Bitte beachten Sie: Bevor Sie ohne Not ein aufwendiges Kassenbuch oder gar eine elektronische Ladenkasse führen, fragen Sie am besten Ihren Steuerberater, ob das überhaupt erforderlich ist!
Verrechnungskonto: Bargeldbuchungen ohne Kasse
Falls Sie ohne Kassenbuch und Registrierkasse auskommen, sorgt das Verrechnungskonto dafür, dass Ihre Bargeld-Transaktionen komfortabel und finanzamtskonform in
- Ihre Einnahmenüberschussrechnungen,
- Ihre Umsatzsteuervoranmeldungen,
- alle anderen Steuer-Auswertungen und / oder
- den Datenaustausch mit Ihrem Steuerberater („Pendelordner“ oder „DATEV-Schnittstelle)
... einfließen. Die Bedienung des Verrechnungskontos unterscheidet sich dabei grundsätzlich nicht von der eines Bankkontos oder Kassenbuches:
- Sie wechseln in den Arbeitsbereich „Finanzen > Zahlungen Bank / Kasse“,
- rufen das „Verrechnungskonto“ auf und
- klicken am unteren Seitenrand auf die Schaltfläche „Neu Einnahme F9“ oder „Neu Ausgabe F10“:

Nehmen wir an, Sie haben Ihren Geschäftswagen vollgetankt und an der Tankstelle ausnahmsweise bar gezahlt. Dann übernehmen Sie die Betriebsausgabe in Höhe von 75 Euro folgendermaßen ins Verrechnungskonto und damit in Ihre Buchführung:
Sie klicken am unteren Rand des Verrechnungskontos auf die Schaltfläche „Neu Ausgabe F10“. Daraufhin öffnet sich das Dialogfenster „Zahlung Bank / Kasse (Verrechnungskonto)“:

Dort ...
- tragen Sie Empfänger, Betrag, Belegnummer und Verwendungszweck ein,
- klicken auf die Schaltfläche „Steuerkategorie – Konto zuweisen“,
- wählen das passende Buchungskonto (hier zum Beispiel „Fahrzeugkosten“) und
- achten darauf, dass der richtige „Steuersatz“ für die Umsatzsteuer ausgewählt ist:
Die Tankstellen-Ausgabe finden Sie anschließend im Verrechnungskonto wieder:

Das war’s auch schon: orgaMAX splittet den Bruttobetrag der Rechnung (75 Euro) in zwei Teile auf:
- Der Nettobetrag in Höhe von 63,03 Euro fließt bei der nächsten Gewinnermittlung automatisch als Betriebsausgabe an der richtigen Stelle in die „Anlage EÜR“ ein:

Der 19-prozentige Umsatzsteueranteil (= 11,97 Euro) erscheint in der nächsten Umsatzsteuervoranmeldung und Jahres-Umsatzsteuererklärung:
