Dokumente unverändert digitalisieren
Rechnungen, Belege & steuerlich relevante Unterlagen sicher verwahren
Transparenz dank Volltextsuche
10 Jahre Aufbewahrungspflicht Haben Sie alle Belege digital gesichert?
Was viele nicht wissen: Alle Angebote, Rechnungen und weiteren Belege müssen 10 Jahre aufbewahrt werden – in unveränderter Form – Dateien wie Word oder Excel sind verboten. Ansonsten drohen Steuernachzahlungen: Das sollten Sie wissen!
Höchste Zeit, auch Ihre Belge und Unterlagen zu digitalisieren und platzsparend zu verwahren – mit orgaMAX Dokumente bequem per Browser und App:
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Verlorene Belege? Verblasste Quittung? Papierchaos? Die Folgen manueller Dokumentenverwaltung
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Unsere digitale Lösung beschleunigt Arbeitsabläufe, senkt Verwaltungskosten und speichert Ihre Dokumente platzsparend und sicher.
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Zeitaufwändige Bearbeitung?
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Dokumente in Echtzeit an Steuerbüro übergeben
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Stört Dokumentenverwaltung Ihr Business?
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Papierunterlagen scannen Sie schnell und einfach mit der App orgaMAX Dokumente – im Büro oder von unterwegs. Die intelligente Texterkennung erfasst u. a. Datum, Betrag und Belegaussteller automatisch: So sparen Sie Zeit und vermeiden Fehler.
Beleg per orgaMAX Dokumente-App erfassen
Intelligente Texterkennung starten
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Mit dem Pappkarton voller Belege zum Steuerbüro?
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Übergeben Sie alle digitalisierten Dokumente in Echtzeit an Ihr Steuerbüro – für Sie heißt das: weniger Arbeitsaufwand und geringere Kosten.
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Wieder eine Ewigkeit nach dem Beleg gesucht?
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10 Jahre Aufbewahrungspflicht – das sollten Sie wissen!
Gilt die 10-jährige Aufbewahrungspflicht für alle Unternehmen? 
Ja! Das Umsatzsteuergesetzt (UstG § 14b) verpflichten alle Unternehmen, ihre Rechnungen, Belege und steuerlich relevanten Unterlagen 10 Jahre lang aufzubewahren. Größe oder Rechtsform der Firma spielen dabei keine Rolle – auch alle, die selbstständig oder freiberuflich arbeiten, sind an die Aufbewahrungsfrist gebunden.
Quelle: UStH 2021 - § 14b - Aufbewahrung von Rechnungen (bundesfinanzministerium.de)
Welche Konsequenzen drohen bei Nichtbeachtung? 
Wer sich nicht an die Rechtsvorschriften hält, muss mit Bußgeldern und steuerlichen Konsequenzen rechnen. Halten Sie die Aufbewahrungspflicht Ihrer Unterlagen zwingend ein – so vermeiden Sie rechtliche Probleme und finanzielle Sanktionen.
Quelle: Aufbewahrungsfristen von Geschäftsunterlagen - Handelskammer Hamburg (ihk.de)
Was muss ich bei der Aufbewahrung von Angeboten und Rechnungen beachten? 
Wenn Sie Angebote, Rechnungen und steuerlich relevante Unterlagen aufbewahren, sind Sie verpflichtet, sich auch an folgende Vorschrift zu halten: Die Dokumente müssen sicher, nachvollziehbar und in ihrer ursprünglichen Form verwahrt werden. Nachträgliche Veränderungen sind verboten – auch das Übertragen und Aufbewahren der Daten in Dateien wie Word oder Excel.
Quelle: BSI - Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik - OPS.1.2.2: Archivierung (Edition 2021)
Was sind die GoBD? 
Die Kurzform GoBD steht für: Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form. Die Vorschriften regeln, wie Unternehmen ihre Unterlagen aufbewahren müssen, damit diese für steuerliche Beweiszwecke vom Finanzamt anerkannt werden. Hierbei gelten u. a. folgende Grundsätze: Nachvollziehbarkeit, Vollständigkeit, Ordnung und Unveränderbarkeit.
Quelle: BfDI - Finanzen und Steuern - Was bedeutet GoBD? (bund.de)
Steht die 10-jährige Aufbewahrungspflicht in den GoBD? 
Nein! Auch, wenn es im Internet oft falsch zu lesen ist: Die GoBD regeln nicht, welche Unterlagen genau aufbewahrt werden müssen – oder wie lange. Dies ergibt sich aus anderen Rechtsvorschriften wie z. B. dem Handelsgesetzbuch oder den Steuergesetzen.
Quelle: BfDI - Finanzen und Steuern - Was bedeutet GoBD? (bund.de)
Wie erfüllt orgaMAX Dokumente die Vorgaben? 
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