Rechnung auf uneinbringbar setzen

Ich muss eine Rechnung auf uneinbringbar setzen. Wie klappt das?

Nach der letzten erfolglosen Mahnung bleibt im Regelfall nur die Möglichkeit eine Kundenforderung auszubuchen beziehungsweise den Zahlstatus der Rechnung auf uneinbringbar zu setzen. 

Öffnen Sie dazu die entsprechende Rechnung und klicken links oben auf Eingabemaske. Im oberen rechten Bereich der Eingabemaske sehen Sie nun das Feld Zahlungsstatus. Setzen Sie dies auf uneinbringbar.

Im Hintergrund wird automatisch ein Buchungssatz erstellt der die Forderung ausbucht und die Umsatzsteuer korrigiert. Mit der nächsten Umsatzsteuervoranmeldung wird die Korrektur an das Finanzamt übertragen.