"Wigetdaz" schrieb:
Guten Tag liebe Foraner,
ich habe zum 1.1.2013 die Istbesteuerung zugrunde liegen.
- Was macht OM mit den Zahlungen der Rechnungen aus 2012, die erst 2013 vereinnahmt werden?
Kann es sein, dass ich diese Zahlungen gesondert behandeln muss. Die Steuern habe ich ja schon abgeführt.
Wenn ich jetzt für das Jahr 2012 eine Steuererklärung mache, muss ich vorher alles wieder auf Sollbesteuerung umstellen? Kann OM das alles nachher noch auseinander halten? Wie ist hier die cleverste Vorgehensweise?
Wie Samm hier schreibt: Das kann kein Programm so wirklich auseinanderhalten, weil es immer die aktuellen Gegebenheiten abbildet. Hier ist es absolut von Nöten, in der Übergangszeit die Zahlen der Umsatzsteuervoranmeldungen von Hand zu überprüfen und ggf. zu ändern. OM "weiß" das nicht.
"Wigetdaz" schrieb:
- Ich habe bisher Bilanzen erstellt. Nun werde ich EÜR machen.
Wie werden hier die Einnahmen der Rechnungen aus 2012 berücksichtigt, die ja auch schon steuertechnisch berücksichtigt wurden?
Oh ja, eine ganze Menge.
In der sogenannten juristischen Sekunde ist eine Überleitungsrechnung von Bilanz zur EÜR erforderlich.
Per 31.12.2012 wurde bilanziert.
Die darin erstellten Bilanzierungsposten für Rückstellungen, Forderungen, Verbindlichkeiten u.ä. sind ertragswirksam in der juristischen Sekunde zwischen dem 31.12.2012 und dem 01.01.2013 aufzulösen.
Das Ergebnis der Überleitungsrechnung ist in die EÜR 2013 einzutragen- in der Vorlage 2012 ist dafür Seite3, Zeile 66, Feld 250 vorgesehen "Hinzurechnungen und Abrechnungen wegen Wechsels der Gewinnermittlungsart".
Wenn hier auch nur die Spur einer Unsicherheit bestehen bleibt, rate ich dazu, diese schwierige Form der Übergangsgewinnermittlung einem Profi der steuerberatenden Berufe zu überlassen!
.
Liebe Grüße häschen