Neue Kassenrichtlinie 2020

TSE – Technische Sicherheitseinrichtung

TSE – Technische Sicherheitseinrichtung

Die TSE-Lösung für Ihre orgaMAX Kasse

Um Ihre orgaMAX Registrierkasse mit einer technischen Sicherheitseinrichtung zu verbinden, arbeiten wir mit unserem langjährigen und renommiertem Partner fiskaltrust zusammen. 

Unsere Empfehlung: TSE mit Rundum-sorglos-Paket. Ihre Vorteile: Kostenlose Einrichtung durch uns, Daten geschützt vor Hardwareschäden oder -Verlust, etc.  

Kontaktieren Sie uns, um sich beraten zu lassen oder ein Angebot für eine TSE-Lösung für Ihre orgaMAX Kasse zu erhalten.

Für unsere Kunden:

Zertifikate zum Download

Fall 1: Sie nutzen orgaMAX in der Windows-Version:
Das Zertifkat der Fiskaltrust TSE mit swissbit finden Sie hier.

 

Fall 2: Sie nutzen orgaMAX in der Cloud oder sind orgaMAX Online-Nutzer?
Die Zertifikate der fiskaly Cloud TSE finden Sie hier.

Corona-bedingte Fristverlängerung abgelaufen

Aufgrund der besonderen Situation in der Corona-Krise und der Mehrwehrtsteuerumstellung im vergangenen Jahr gab es einen weiteren Aufschub, der jedoch nichts an der rechtlich bindenden Verpflichtung, Kassensysteme zeitnah mit den zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtungen auszustatten, änderte! Auch diese Fristverlängerung ist seit dem 31. März 2021 endgültig abgelaufen.

Gesetzliche Schonfrist abgelaufen

Eigentlich gilt seit dem 1. Januar 2020: Alle elektronischen Registrierkassen müssen durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung geschützt sein. 

Da jedoch zum Jahresanfang 2020 die flächendeckende Verfügbarkeit der technischen Sicherheitseinrichtung nicht gewährleistet werden konnte, hat das Bundesfinanzministerium bereits Ende 2019 eine Übergangsfrist beschlossen. Diese lief bereits am 30. September 2020 ab.  Seit dem 1. Oktober 2020 müssten somit alle elektronischen Kassensysteme laut den Vorgaben des Bundesfinanzministeriums grundsätzlich über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügen. 

Was besagt die technische Sicherheitseinrichtung?

Alle elektronischen Registrierkassen müssen seit dem 1. Januar 2020 durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung geschützt sein. Dadurch sollen Manipulationen von Bargeld-Geschäften unterbunden oder zumindest erschwert werden.

Das Aufzeichnungssystem muss sämtliche Geldgeschäfte und alle anderen Kassenaktivitäten ...

  • einzeln
  • vollständig
  • richtig
  • zeitgerecht
  • und geordnet

erfassen.

Hintergrund: Weshalb gibt es die TSE?

Mit der TSE sollen in Zukunft Manipulationen von Bargeld-Geschäften unterbunden oder zumindest erschwert werden. Ziel der Maßnahme ist es, eine „verlässliche Grundlage für eine gleichmäßige Besteuerung zu schaffen“. 

Die technische Sicherheitseinrichtung für elektronische Registrierkassen besteht aus drei Teilen:

  • Ein Sicherheitsmodul sorgt dafür, dass Kasseneingaben automatisch aufgezeichnet und hinterher nicht mehr unprotokolliert geändert werden können;
  • Auf einem angeschlossenen Speichermedium bleiben alle Aufzeichnungen während der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist gespeichert;
  • Eine einheitliche digitale Schnittstelle ermöglicht die Datenübertragung im Rahmen von Kassen- und Betriebsprüfungen.

Wichtig: Unternehmen müssen die Anschaffung und Inbetriebnahme elektronischer Kassen und Kassensysteme und die dazugehörige TSE innerhalb eines Monats ans Finanzamt melden. Der amtlich vorgeschriebene Vordruck steht derzeit jedoch noch nicht zur Verfügung. Eine Meldung ist deshalb noch gar nicht möglich.

Weiterführende Informationen: