Hallo Zusammen,
ich stehe vor folgender Aufgabe: Ich möchte die Kosten für das Frühstück (Unternehmer) in SKR03 richtig verbuchen. Das Frühstück ist keine abzugsfähige Betriebsausgabe. Die im Frühstück enthaltenen MWSt kann ich jedoch als Vorsteuer geltend machen. In der EÜR darf das Frühstück nicht als Ausgabe erscheinen. Bei der UStVA und UStE soll doch als abziehbare Vorsteuer 19% erschienen. Wie mache ich das?
Ich habe an die Konten 4655 oder 4672 gedacht. Beide Konten haben den selben Aufbau. Wie müsste ich sie in Orgamax konfigurieren, damit sie den genanten Fall abbilden?
[Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 16.09.2014 um 11:09.]
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