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Gutschrift stornieren
4711Enrico Neuling Kann man einen Gutschrift Storno Beleg erzeugen ? Folgender Fall. Es wurde eine Rechnung erzeugt und diese wurde vom Kunden auch bezahlt. Aufgrund einer späteren Reklamation wurde eine Gutschrift erzeugt, die dem Kunden auch zugestellt wurde. Jetzt hat es sich der Kunde aber anders überlegt und wollte doch lieber eine Nachbesserung haben. Also Gutschrift stornieren. Das ist ja soweit auch nicht das Thema. Die Frage ist, gibt es einen Beleg, mit dem man Dokumentieren kann, das die Gutschrift storniert wurde ? | |
Samm orgaMAX-Profi "4711Enrico" schrieb: Also Gutschrift stornieren. Wie hast Du die Gutschrift denn storniert? ➽► Anpassung von Vorlagen & Beratung per PN über Deine Geschäftsadresse ◄ | |
4711Enrico Neuling Noch gar nicht. Das würden wir erst tun wenn der Weg klar ist und ob es überhaupt eine Möglichkeit gibt, die Anforderung zu erfüllen. | |
4711Enrico Neuling Hätte hier noch jemand einen Tipp für mich ? | |
Razor Profi Dann würde ich eine neue Rechnung erstellen. Oder die Gutschrift löschen, wenn sie dem Kunden ja nicht ausgehändigt wurde und noch keine anderen Rechnungen danach erfasst worden sind. Ansonsten würde ich da keine Lücke in den Rechnungsnummern generieren, wegen Finanzamt. | |
4711Enrico Neuling Das ist ja genau das Problem. Die Gutschrift wurde dem Kunden zugestellt. Danach hat er sich anders entschieden und lieber die Nachbesserung gewollt. Um das nun sauber zu dokumentieren wäre hier ein Storno Beleg oder zumindest ein Storno Kennzeichen gut. Allerdings weiß ich nicht ob mit OrgaMax sowas möglich ist. | |
Samm orgaMAX-Profi Hallo 4711Enrico, Danke für Deine Geduld. Hier jetzt die Antwort: 1. OrgaMAX ermöglicht kein weiteres Storno auf eine Gutschrift zu einer erstellten Rechnung, allein weil die Gutschrift einen negativen Betrag ausweist. Würde im Storno ein positiver Betrag stehen, wäre das nochmalige Stornieren möglich. 2. In einem Stornovorgang wird die Rechnung und auch das Storno über das Verrechnungskonto auf bezahlt gesetzt. Im VR können einfach die Zahlungszuordnungen geändert ohne GoBD Änderungsprotokolle im Sinne der seit 2015 geforderten Verfahrensdokumentation auszulösen. Dieses Wissen machen wir uns zu Nutze. Demnach gehe wie folgt vor:
Jetzt existiert für jeden Schritt ein Beleg. [Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 07.03.2017 um 02:03.] ➽► Anpassung von Vorlagen & Beratung per PN über Deine Geschäftsadresse ◄ | |
4711Enrico Neuling Danke für Deine Hilfe. ich denke das ist genau das Vorgehen was wir Suchen. | |
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