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Änderungen im Umsatzsteuerrecht zum 01.07.2013

PPiotrak
Neuling
Themenersteller
Verfasst am: 01.09.2013 [10:51]
Zum 01.07.2013 gab es einige Änderungen im Umsatzsteuerrecht.
Demnach darf ein Storno einer Rechnung nicht mehr Gutschrift heißen, sondern Storno-Rechnung oder Korrekturbeleg.

Die sog. kaufmännischen Gutschriften, die üblicherweise zur Rechnungskorrektur, bei Rücklieferungen oder Mängelnachlässen ausgestellt werden, dürfen künftig nicht mehr als „Gutschrift“, sondern müssen z. B. als „Storno-Rechnung“ oder „Korrekturbeleg“ bezeichnet werden. Andernfalls besteht die Gefahr, dass dieses Dokument als Rechnung angesehen wird, mit der Folge, dass der Empfänger die Umsatzsteuer nach § 14c UStG schulden würde.


Leider hat man als Nutzer der Orgamax Software keinerlei Möglichkeit dies selbst zu ändern.

Wird es ein Update geben???

Hier weitere Details: http://www.wollnywp.de/blog/2013/07/22/anderungen-im-umsatzsteuerrecht/ [Dieser Beitrag wurde 3mal bearbeitet, zuletzt am 01.09.2013 um 11:00.]
Mike
Guru
Verfasst am: 01.09.2013 [18:41]
Mit dem Vorlagen - Designer könntest Du - zumindest temporär - die Vorlage "Gutschrift" anpassen und den Text ändern?
Samm
orgaMAX-Profi
Verfasst am: 01.09.2013 [22:27]
Hallo,
  • sicherlich sollte man ab 1.7.2013 für Gutschrift - im Sinne wie er in OrgaMAX Verwendung findet umbennen in Storno-Rechnung.

    Die neue Rechtssprechnung bezieht sich aber nicht auf den Begriff in diesem Sinne.
    ZITAT:
    Entwarnung für Gutschriften bei Rechnungskorrekturen:

    Trotz der Aufnahme des Wortes "Gutschrift" in den Katalog der Rechnungspflichtangaben können, unseres Erachtens, Rechnungskorrekturen auch in Zukunft mit dem Wort Gutschrift bezeichnet werden. ....
    In dem Sinne macht es Sinn, dass OrgaMAX 2014 zukünftig den eindeutigeren Begriff Stornorechnung in seinen Vorlagen wählt.
  • Was jedoch nach Deiner Quelle nicht umgesetzt wurde, ist die neue verbindliche Formulierung bei der Steuerschuldumkehr. Soweit über Leistungen abgerechnet wird, für die die Steuerschuldumkehr, d.h. das „Reverse-Charge-Verfahren“ gilt, ist die Angabe

    Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

    auf das Rechnungsdokument aufzunehmen. Zwar war ein Hinweis schon bisher erforderlich, jedoch nicht in der Form.

    Zudem gilt diese Regelung auch für Bauleistungen nach § 13b Abs.2 UStG im Inland.
    Das betrifft die Konten 8022, 8030, 8037 SKRO3



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Samm
orgaMAX-Profi
Verfasst am: 02.09.2013 [00:09]
Tatsächlich gibt es jetzt schon 2 Vorlagen online: Storno-Rechnung und (Waren) Rückgabe-Gutschrift ۝ ➽► Anpassung von Vorlagen & Beratung per PN über Deine Geschäftsadresse ◄ ۝
Esiebert
Profi
Verfasst am: 02.09.2013 [08:05]
Wäre ja schön gewesen, wenn wir von deltra eine Info bekommen hätten. Gruß
Esiebert
Samm
orgaMAX-Profi
Verfasst am: 02.09.2013 [16:28]
Mein nachrichtlicher Hintergrunddienst teilt mit und ich verkürze:
Auch wenn es im Internet ausdrücklich so formuliert wird, ist es so bis dato doch noch nicht so bindend. Aber es kommt sicherlich noch so bindend. ۝ ➽► Anpassung von Vorlagen & Beratung per PN über Deine Geschäftsadresse ◄ ۝
Esiebert
Profi
Verfasst am: 02.09.2013 [16:31]
Na, dann wird sich unser Steuerberater schon bei uns melden.

Nur was ich nicht gefunden habe: die neuen online Vorlagen
Storno-Rechnung und (Waren) Rückgabe-Gutschrift

Bin wahrscheinlich blindicon_wink.gif Gruß
Esiebert
Samm
orgaMAX-Profi
Verfasst am: 02.09.2013 [16:39]
> Rechnungen > weitere Vorlagen online > Kategorie > Funktion. Dann sieht man es schneller. Hab's auch net erst gefunden gehabt.icon_wink.gif ۝ ➽► Anpassung von Vorlagen & Beratung per PN über Deine Geschäftsadresse ◄ ۝
Esiebert
Profi
Verfasst am: 02.09.2013 [16:55]
Ich hab sie trotzdem nicht.
Kann es daran liegen, dass wir OM12 haben? Gruß
Esiebert
Samm
orgaMAX-Profi
Verfasst am: 02.09.2013 [17:04]
das ist unabhängig davon. Innerhalb der Katgorie Funktion die aller..allerletzten zwei Vorlagen ۝ ➽► Anpassung von Vorlagen & Beratung per PN über Deine Geschäftsadresse ◄ ۝

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