Hallo,
ich habe immer noch folgendes Problem mit den Abschlagsrechnungen, die von meinem Steuerberater beanstandet werden:
Ich habe z.B. einen Auftrag erstellt über 200,00 €.
Im ersten Monat erstelle ich eine Abschlagsrechnung für diesen Auftrag über 100,00 €. Darauf steht dann "1. Abschlag" und wird mit 100,00 € plus 19% = 19,00 € Mehrwertsteuer = 119,00 € ausgedruckt.
Im nächsten Monat erstelle ich die Schlussrechnung. Darauf wird dann der Gesamtbetrag 200,00 € + 19% = 38,00 € Mehrwertsteuer = 238,00 € berechnet. Im nächsten Absatz (kleiner gedruckt) wird dann die Abschlagsrechnung vom Vormonat aufgelistet und abgezogen.
Das Problem ist die Mehrwertsteuer: Im ersten Monat habe ich 19 € ausgewiesen und ans Finanzamt abgeführt, im zweiten müsste ich theoretisch nochmal 38 € abführen, da die ja auf der Rechnung ausgewiesen sind. Wenn sich das ein Prüfer anschaut, wird er wahrscheinlich insgesamt 57 € haben wollen.
Wir glauben, dass bei der Schlussrechnung zuerst die frühere(n) Abschlagszahlung(en) abgezogen und erst dann die restliche Mehrwertsteuer berechnet werden sollte.
Ich hatte das Thema schon mal dem Telefon-Support geschildert, aber da ist nichts passiert. Sind wir denn die einzigen, die das bemängeln?
HBR [Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 18.01.2013 um 14:48.]
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Abschlagsrechnung, Schlussrechnung, Mehrwertsteuer
HBR Neuling | |
Samm orgaMAX-Profi "HBR" schrieb: Wir glauben, dass bei der Schlussrechnung zuerst die frühere Abschlagszahlung abgezogen und erst dann die restliche Mehrwertsteuer berechnet werden sollte. Ich hatte das Thema schon mal dem Telefon-Support geschildert, aber da ist nichts passiert. Sind wir denn die einzigen, die das bemängeln? HBR JA Ihr seid die einzigen! Denn da ist nichts Falsches. Alles überprüft und OM arbeitet korrekt. In Anzahlungen steckt Umsatzsteuer. Sind die von Ihnen zu erbringenden Leistungen umsatzsteuerpflichtig, sind es die Ihnen zuteil werdenden Anzahlungen auch. Umsatzsteuer wird auch aus Abrechnungen ohne Umsatzsteuerausweis fällig. Händigen Sie also einem Ihrer Kunden eine einfache Quittung über seine geleistete Anzahlung aus, ohne die Umsatzsteuer separat auszuweisen, müssen Sie die Steuer dennoch aus dem Rechnungsbetrag herausrechnen! Entscheidend: Korrekte Schlussrechnung! Haben Sie Anzahlungen mit gesondert ausgewiesener Umsatzsteuer bekommen, müssen Sie die erhaltenen Anzahlungen und die darauf entfallende Umsatzsteuer in der Schlussrechnung vom Endrechnungsbetrag abziehen. In der Schlussrechnung lauert die teure Falle: Weisen Sie in der Schlussrechnung die Anzahlungen nur in einem Bruttobetrag aus, müssen Sie die bereits in den Abschlagszahlungen beinhaltete Umsatzsteuer noch einmal (!) an das Finanzamt abführen! Daran kommen Sie auch nicht vorbei.
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HBR Neuling Hallo, ok, dann ist das vielleicht formal richtig, es sieht trotzdem falsch und verwirrend aus. Auf der Schlussrechnung wird alles aufsummiert und zum Schluss werden die Anzahlungen und die Mehrwertsteuerbeträge abgezogen und verrechnet. Dann sollte aber der Restbetrag und die restliche noch abzuführende Mehrwertsteuer unten drunter fett gedruckt stehen. So wie es jetzt ist, ist es sowohl für uns als auch für den Rechnungsempfänger verwirrend. Man sollte doch auf einen Blick sehen können, welcher Betrag zu noch zahlen bzw. an das Finanzamt abzuführen ist. Es geht dabei auch nicht um eine falsche Funktion oder Berechnung von OrgaMax, da scheint ja alles ok zu sein. Die Darstellung und Summierung auf der Rechnung bemängele ich. Vielleicht legt ihr das mal Eurem Steuerberater vor, der sieht das durch eine ganz andere Brille. HBR [Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 18.01.2013 um 15:59.] | |
HBR Neuling ja, in diesem (ihrem) Beispiel ist es genau so beschrieben, wie ich es gerne hätte, aber es in Orgamax nicht ist: http://www.iww.de/pbp/archiv/betriebspruefung-umsatzsteuerausweis-in-abschlags-und-schlussrechnungen-vorsicht-zinsfalle-f16233 | |
Samm orgaMAX-Profi Man sieht zum Schluß fett die verbleibende Restforderung und unmittelbar in der Zeile darüber wie sich diese Summe zusammensetzt. Man muss sich mal damit auseinandersetzen. Aber versteh' gut, wie es Dir zur Zeit geht: Finanzprüfer ➽► Anpassung von Vorlagen & Beratung per PN über Deine Geschäftsadresse ◄ | |
HBR Neuling ja, ok, aber welche Mehrwertsteuer jetzt auszuweisen und abzuführen ist, dazu muss man 3x hinschauen. Mit gutem Willen kann man das so lassen, aber ich vermute bei einem Finanzprüfer alles, nur keinen guten Willen zu meinem Vorteil HBR | |
spicyconcepts Profi formal ist das sicherlich alles korrekt, aber meine Steuerberaterin hat das auch bemängelt und gesagt, dass man das so machen kann, aber durchaus mit Prüfern zu Diskussionen führen kann. | |
Samm orgaMAX-Profi "spicyconcepts" schrieb: ....formal ist das sicherlich alles korrekt, aber meine Steuerberaterin hat das auch bemängelt und gesagt, dass man das so machen kann, aber durchaus mit Prüfern zu Diskussionen führen kann. @spicyconcepts ...so? OM berücksichtigt diese diskutierten Ansprüche. ➽► Anpassung von Vorlagen & Beratung per PN über Deine Geschäftsadresse ◄ | |
HBR Neuling @spicyconcepts: Danke! Ich bin doch nicht allein mit dem Problem [Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 21.01.2013 um 08:15.] | |
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