Hallo zusammen,
wir haben da mal ein paar Fragen.
Seit einigen Wochen setzen wir die Version 17 in unseren Unternehmen ein. Unser Unternehmen beschäftigt sich mit der Verwertung und Recycling von Elektroschrott. Bedeutet, dass wir von Privatleuten, Unternehmen, Kommunen, ect. Elektroschrotte kaufen und diese anschließend über eine Gutschrift vergüten. Anschließend werden die zerlegten Rohstoffe an andere Recyclingunternehmen weiter gegeben.
Daher müssten wir alle Vorgänge in umgekehrt "darstellen". Also anstelle von:
Rechnungen > werden von uns Gutschriften erstellt
Kunden > sind eigentlich Lieferanten
und so weiter.....
Selbstverständlich lässt sich einiges mit Vorlagen lösen, ABER es kommen natürlich keine "handgreiflichen" Zahlen heraus....
Meine Anfrage an den Support ist bereits knapp 3 Wochen alt, ohne eine Antwort bekommen zu haben.
Daher "posten" wir unser Problem hier im Forum.
Falls jemand Ideen oder Vorschläge hat, her damit
Danke und bis dahin
Stefan
Support
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Vorgänge umkehren...
eschrottservice Neuling | |
kullli Amateur Und was ist jetzt die eigentliche Frage ? Was meinst Du damit, es kommen keine Zahlen raus ? Für die Rohstoffe die Ihr dann weitergebt habt Ihr doch auch Einnahmen ? Annahme - Gutschrift Verkauf - Rechnung | |
Samm orgaMAX-Profi Auf Lieferungen von Industrieschrott, Altmetallen etc. wird das erweiterte Reverse-Charge (nach § 13b UStG) angewandt per Gutschriftabrechnungen. Gutschriftrechnungen können nicht in OM erstellt werden. Als E Schrotthändler bucht Ihr den Erwerb des Schrotts als eine Eingangsleistung, die unter § 13b UStG fällt. Seid ihr ein vorsteuerabzugsberechtigtes Unternehmer, so wird die Umsatzsteuer, die ihr aus dem Erwerb schuldet, zeitgleich als Vorsteuer abgezogen. Somit ergibt sich bei Euch als Schrotthändler im Ergebnis keine Umsatzsteuerbelastung. Das könntet ihr mit negativen Eingangsrechnungen austesten oder negativen Rechnungen ( Gutschriften) mit Buchung auf Kategorie abweichendes Erlöskonto § 13 b. Dazu müsstet ihr Euch genauer einarbeiten bezüglich Konto § 13 b. Stichwortsuche: abweichendes Erlöskonto. Selbstverständlich lässt sich das nicht optimal regeln gemäß geschäftlicher Statistikauswertungen. denn nur Ausgangsrechnungen gehen in die Statistiken ein. Ein Steuerberater sollte euch zur Verfügung stehen. Aber für die FA Formulare reicht es. Betont sei nochmal: Notwendige Gutschriftrechnungen beherrscht OM nicht. ➽► Anpassung von Vorlagen & Beratung per PN über Deine Geschäftsadresse ◄ | |
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